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Cannabis bei Lieferando?
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AKNR erwirkt einstweilige Verfügung gegen Plattform 

Eine Onlineplattform warb für Cannabis-Lieferungen über Lieferando. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat jetzt eine einstweilige Verfügung gegen den Anbieter erwirkt. Die Kammer betont, dass Rx-Arzneimittel nicht wie gewöhnliche Konsumgüter beworben werden dürfen. 
AutorKontaktPZ
Datum 21.01.2026  14:30 Uhr

Gesetzesverschärfung ist in Arbeit 

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) arbeitet im Augenblick tatsächlich an einer Verschärfung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG). Nach dem Willen der Ministerin soll der Versand von Cannabisblüten bald grundsätzlich verboten sein. Außerdem soll ein Rezept nur nach einem persönlichen Kontakt mit einem Arzt ausgestellt werden dürfen.

Doch die geplante Gesetzesverschärfung ist umstritten. Kritiker befürchten unter anderem eine Verschlechterung der Versorgung und ein Aufblühen des Schwarzmarktes. Die SPD hat bereits angekündigt, dass sie dem Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form nicht zustimmen will. Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD, erklärte in der vergangenen Woche gegenüber dem Spiegel, dass das geplante Gesetz in die Berufsfreiheit von Ärzten und in die Handlungsfreiheit von Patienten eingreife. Außerdem hätten die Sozialdemokraten europarechtliche Bedenken. 

Das Gesundheitsministerium wünscht sich, dass das neue MedCanG im zweiten Quartal 2026 in Kraft tritt. Angesichts der Uneinigkeit in der Bundesregierung  ist allerdings ungewiss, ob dieser Zeitplan zu halten ist.  

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