Pharmazeutische Zeitung online
Verfassungsgericht prüft

Ärztliche Zwangsmaßnahmen nur in der Klinik? 

Patienten zwangsweise zu behandeln, zum Beispiel um ihnen bestimmte Medikamente zu verabreichen, darf nur das letzte Mittel sein. Das muss derzeit immer in einem Krankenhaus geschehen. Der Transport ist für die Erkrankten oft belastend. Das Bundesverfassungsgericht prüft diese Praxis und nimmt Alternativen in den Blick.
dpa
17.07.2024  10:56 Uhr

Spritzen setzen, Blut abnehmen, Medikamente verabreichen – und all das gegen den Willen der Betroffenen. Das ist manchmal nötig – und als Ultima Ratio auch rechtlich erlaubt. Dabei geht es um Menschen, die etwa aufgrund einer psychischen Krankheit, einer geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit einer Behandlung nicht erkennen und danach handeln können. Das können zum Beispiel Demente sein.

Nach geltender Rechtslage dürfen ärztliche Zwangsmaßnahmen nur in Krankenhäusern durchgeführt werden, nicht aber in spezialisierten ambulanten Zentren, in Pflegeheimen oder im häuslichen Umfeld. Das gilt auch, wenn Betroffene durch den Transport ins Krankenhaus gesundheitlich beeinträchtigt werden. Ob das mit dem Grundgesetz vereinbar ist, prüft nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

BGH bezweifelt Vereinbarkeit mit Grundgesetz

Im konkreten Fall erlitt eine Frau aus Nordrhein-Westfalen, die laut Bundesgerichtshof (BGH) unter anderem an paranoider Schizophrenie erkrankt ist, Retraumatisierungen. Sie habe für manche Transporte in die Klinik fixiert werden müssen. Ihr Betreuer beantragte, der Patientin ein Medikament auf der Station des Wohnverbundes zu verabreichen, in dem sie lebte.

Gerichte lehnten das ab, so dass der Fall beim BGH landete. Dieser hält die Rechtslage für unvereinbar mit der Schutzpflicht des Staates vor Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit – und schaltete das Verfassungsgericht ein.

Gerichtspräsident Stephan Harbarth sagte zu Beginn der Verhandlung, das Thema betreffe einen der »grundrechtssensibelsten Bereiche des Erwachsenenschutzes«. Einerseits müsse ein angemessener Schutz der Betreuten sichergestellt sein, andererseits dürfe aber nicht unverhältnismäßig in ihre Freiheitsrechte eingegriffen werden. «In diesem Spannungsfeld bewegt sich auch die gesetzgeberische Entscheidung, an welchem Ort – oder an welchen Orten – ärztliche Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden können.« Ein Urteil des Ersten Senats wird erst in einigen Monaten erwartet.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa