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Nordrhein
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Ärzte und Apotheker schreiben an Spahn

Angesichts der Coronavirus-Pandemie bitten der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) und die Kassenärztliche Vereinigung (KVNO) Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) um Erleichterungen bei der Verordnung und der Abgabe von Arzneimitteln.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 03.04.2020  14:58 Uhr

Der AVNR und die KVNO richten sich mit einer dringenden Bitte an Spahn: Sie fordern, die Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln während der Coronavirus-Krise zu vereinfachen. Derzeit setzten sich Ärzte und Apotheker bis zur Belastungsgrenze ein, um die Versorgung der Versicherten aufrechtzuerhalten. Das heben die beiden Organisationen heute in einer gemeinsamen Mitteilung hervor. Anpassungen seien nun dringend nötig, damit sie sich selbst vor einer möglichen Infektion mit dem Virus schützen könnten. »Dazu gehört, dass auch im ärztlichen und apothekerlichen Bereich vermeidbare Kontakte möglichst unterbleiben sollten«, heißt es.

Ärzte und Apotheker kritisieren »unnötige bürokratische Vorschriften«. Diese erschwerten nicht nur die Arbeit in der aktuellen Ausnahmesituation, sondern erforderten auch vermeidbare Mehrfachkontakte. Patienten sollten sich weder in Arztpraxen noch Apotheken lange aufhalten oder gar mehrfach eine Offizin aufsuchen müssen, um ihr Medikament zu bekommen, betonen der AVNR-Vorsitzende Thomas Preis und der KVNO-Vorsitzende Frank Bergmann.

Was die Heilberufler fordern

Konkret bitten Preis und Bergmann den Minister, bei Wirkstoffen der Substitutionsausschlussliste austauschen zu dürfen, wenn das entsprechende Arzneimittel in der Apotheke nicht verfügbar ist. Zudem halten sie es für sinnvoll, von der Wirkstärke abweichen dürfen, sofern die verordnete Individualdosierung beibehalten wird. »Soweit Unklarheiten bestehen, sollen diese in Rücksprache mit dem Arzt ausgeräumt werden können«, heißt es.

Auch wünschen sich die beiden Organisationen, dass eine Stückelung kleinerer Packungsgrößen bis zur verordneten Menge sowie die Entnahme von Teilmengen aus größeren Fertigarzneimittel-Packungen möglich ist. Für die Vergütung sollte demnach der Preis für die erforderliche Packungsgröße gelten.

Ein weiteres wichtiges Anliegen sind die Importarzneimittel. Die Heilberufler pochen darauf, die Abgabe-Vorschriften demnächst zu lockern. Auch sollte die Apotheke nach Rücksprache mit dem Arzt widersprüchliche Kreuze auf T-Rezepten wie etwa bei »in-label« oder »off-label« selbstständig ergänzen oder ändern dürfen.

Grundsätzlich sind in der derzeitigen Lage in den Augen von Preis und Bergmann telefonische Rücksprachen mit dem Arzt auf ein Minimum zu begrenzen. Ein Austausch sollte nur bei »therapeutisch relevanten Änderungen oder Überschreiten der verordneten Menge« erfolgen müssen.

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