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Kritik an GSVG-Entwurf

Ärzte fürchten Regresse und Umverteilung

Das geplante Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GSVG) sieht erhebliche Erleichterungen für Hausarztpraxen vor. An zentralen Punkten haben die Ärzte aber einiges auszusetzen. Sie fürchten Regresse und Umverteilungseffekte.
Cornelia Dölger
10.04.2024  13:30 Uhr
Nur ein Teil der Praxen kann Bedingungen erfüllen

Nur ein Teil der Praxen kann Bedingungen erfüllen

Auch mit den Vorschlägen zur Vorhaltepauschale sind die Ärzte nicht einverstanden. Sie greift, wenn Hausärztinnen und Hausärzte bestimmte Kriterien erfüllen – beispielsweise mit Haus- und Pflegeheimbesuchen oder bei den Praxisöffnungszeiten. Diese Bedingungen kritisieren die Ärzte in ihrem Schreiben, denn nur ein Teil der Praxen könne sie erfüllen.

Dadurch hätten die anderen Praxen Umsatzeinbußen hinzunehmen, die nicht aufgefangen werden könnten. Durchschnittliche Verluste von über 80.000 Euro im Jahr für einen erheblichen Teil der Praxen seien zu befürchten. In der Folge würde das hausärztliche Versorgungsangebot weiter verknappt. Um das zu umgehen, sei wichtig, strukturelle Versorgungsunterschiede in den einzelnen Regionen in die Pläne mit einzubeziehen.

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