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Kritik an GSVG-Entwurf

Ärzte fürchten Regresse und Umverteilung

Das geplante Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GSVG) sieht erhebliche Erleichterungen für Hausarztpraxen vor. An zentralen Punkten haben die Ärzte aber einiges auszusetzen. Sie fürchten Regresse und Umverteilungseffekte.
Cornelia Dölger
10.04.2024  13:30 Uhr

Mit dem geplanten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Hausarztpraxen stärken. Dass er dieses Ziel mit den vorliegenden Plänen erreicht, bezweifeln die Ärzte allerdings; in einem Schreiben an den Bundesminister kritisieren die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie die KVen vor allem die geplanten Pauschalen für die Praxen. Auch an der Entbudgetierung gefällt ihnen nicht alles.

Zwar sei grundsätzlich zu begrüßen, dass mit dem Gesetz endlich die Entbudgetierung der Hausarztpraxen umgesetzt werden solle, heißt es in dem Brief. Sie müsse schnellstmöglich eingeführt werden. Dass das Geld dafür aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) kommen soll, mit der die KVen auch gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben wie etwa den Strukturfonds bedienen müssen, sei allerdings riskant.

Wenn die Mittel dem hausärztlichen MGV zugeführt würden, fehlten sie anderswo und müssten schlimmstenfalls von anderen Arztgruppen bereitgestellt werden. In diesem Extremfall müssten also Fachärzte für Hausärzte zahlen. Hier müsse das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nachbessern.

Jährliche Versorgungspauschale birgt Unsicherheit für Praxen

Die Ärzte stören sich überdies daran, dass die sogenannte Nachschusspflicht der Kassen an bestimmte Bedingungen gekoppelt ist, die auch Förderzuschläge für die Sicherung der hausärztlichen Versorgung mit einbeziehen. Die Nachschusspflicht greift, wenn der Leistungsbedarf die MGV übersteigt. Dass sie besagte Förderzuschläge beinhalten solle, »zerstört das hier gewählte Konstrukt der Entbudgetierung«. Das eine könne nicht gegen das andere gegengerechnet werden, deshalb sei die Einbeziehung der Förderzuschläge aus der Bedingung zu streichen.

Eingehende Kritik üben die Ärzte an den beiden vorgesehenen Pauschalen, der Versorgungs- sowie der Vorhaltepauschale. Ärztinnen und Ärzte können laut Entwurf künftig einmal jährlich eine solche Versorgungspauschale für chronisch Kranke abrechnen, auch ohne direkten Patienten-Kontakt.

Dass die Versorgungspauschale einmal jährlich von nur einer Arztpraxis abrechnungsfähig sein solle, sei eine »Herausforderung«, heißt es in dem Schreiben. Denn diese Regelung übersehe, dass derzeit durchschnittlich etwa 35 Prozent der gesetzlich versicherten chronisch erkrankten Patienten mehr als einen Hausarzt in Anspruch nähmen, der die Versichertenpauschale berechne.

Anders als im Entwurf dargestellt, sei es also keine Ausnahme, dass die hausärztliche Versorgung durch mehrere Praxen erfolge. Ob bei diesen Patienten die Praxen also doppelt vergüten könnten, sei ein Knackpunkt. Immerhin stehe stets die Unsicherheit wegen möglicher Regresse durch die Kassen im Raum. Die Ärzte schlagen deshalb ein tarifliches Einschreibemodell für die Jahresbindung chronisch kranker Patienten vor.

Nur ein Teil der Praxen kann Bedingungen erfüllen

Auch mit den Vorschlägen zur Vorhaltepauschale sind die Ärzte nicht einverstanden. Sie greift, wenn Hausärztinnen und Hausärzte bestimmte Kriterien erfüllen – beispielsweise mit Haus- und Pflegeheimbesuchen oder bei den Praxisöffnungszeiten. Diese Bedingungen kritisieren die Ärzte in ihrem Schreiben, denn nur ein Teil der Praxen könne sie erfüllen.

Dadurch hätten die anderen Praxen Umsatzeinbußen hinzunehmen, die nicht aufgefangen werden könnten. Durchschnittliche Verluste von über 80.000 Euro im Jahr für einen erheblichen Teil der Praxen seien zu befürchten. In der Folge würde das hausärztliche Versorgungsangebot weiter verknappt. Um das zu umgehen, sei wichtig, strukturelle Versorgungsunterschiede in den einzelnen Regionen in die Pläne mit einzubeziehen.

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