Ärzte für erleichterten Arzneimittel-Austausch |
Die Apothekerschaft fordert seit Längerem, die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführten erleichterten Austauschregeln bei nicht verfügbaren Arzneimitteln zu verstetigen, um die Arzneimittelversorgung auch in Engpass-Situationen besser und einfacher bewerkstelligen zu können. Mit dem geplanten Lieferengpass-Gesetz will das BMG den Austausch nicht verfügbarer Medikamente zwar erleichtern, knüpft dies aber an gewisse Dokumentationspflichten. So müssen Apotheken bei mindestens zwei Großhändlern nachgefragt haben, um die Nicht-Verfügbarkeit eines Rabattarzneimittels zu belegen und einen Austausch zu legitimieren.
Bis das Engpass-Gesetz voraussichtlich ab August in Kraft treten könnte, hat das BMG zunächst übergangsweise die Beibehaltung der flexiblen Austauschregeln verfügt. Das ist mit dem Gesetz zur Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) vorgesehen. Damit würden die am 7. April 2023 außer Kraft getretenen erleichterten Austauschmöglichkeiten von verschriebenen Arzneimitteln nach der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis zum 31. Juli 2023 verlängert. Doch das UPD-Gesetz ist nach wie vor nicht im Bundesanzeiger erschienen und somit noch in Kraft. Damit Apotheken trotz dieses gesetzlichen Vakuums beim Engpass-Management flexibel bleiben können, hat sich das BMG bei den Kassen für ein Retax-Verzicht eingesetzt.