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Fehlgeburt

Ärzte fordern besseren Zugang zur medikamentösen Therapie

Die medikamentöse Versorgung von frühen Schwangerschaftsverlusten ist trotz ihrer Wirksamkeit und Leitlinienempfehlung für Ärzte und damit für betroffene Patientinnen mit Hürden verbunden. Ärzte drängen darauf, die Verfügbarkeit der erforderlichen Medikamente in der relevanten Dosierung zu verbessern.
Sven Siebenand
10.04.2025  16:20 Uhr

Ärzte müssen off Label behandeln und importieren

Nicht nur die Landesärztekammer Hessen, sondern auch der Bundesverband der Frauenärzte (BVF) fordern den Abbau von Versorgungsschwierigkeiten bei der medikamentösen Behandlung von Fehlgeburten. Der Verband teilt zum einen mit, dass die Kombination aus Mifepriston und Misoprostol zur Therapie der verhaltenen Fehlgeburt in dieser Indikation nicht offiziell zugelassen ist, sodass es sich um einen Off-Label-Use handelt.

Weiter wird kritisiert, dass geeignete Misoprostol-Präparate nur unter erschwerten Bedingungen nach Deutschland eingeführt werden können, was den Zugang beschränkt. Zum Hintergrund: Alle in Deutschland gelisteten Präparate mit Misoprostol sind Tabletten. Angusta® mit 25 µg ist für die Geburtseinleitung vorgesehen, MisoOne© mit 400 µg für den Einsatz zum Schwangerschaftsabbruch und in Arthrotec© forte sind pro Tablette neben 200 µg Misoprostol als Magenschutz zum eigentlichen Hauptwirkstoff Diclofenac 75 mg enthalten.

Darüber hinaus kritisieren die Frauenärzte, dass auch der Zugang zu Mifepriston stark erschwert ist, da es ausschließlich über einen speziellen Vertriebsweg erhältlich ist und nur von zuvor registrierten Ärzten und Einrichtungen bezogen werden kann.

Ärzte fordern zugelassene Präparate mit geeigneten Dosierungen

BVF-Präsident Dr. Klaus Doubek fasst den Status quo und die Forderungen folgendermaßen zusammen: »Mit Blick auf die Therapiefreiheit von Patientinnen, die von dem schwerwiegenden Ereignis einer Fehlgeburt betroffen sind, sowie der Unterstützung von Frauenärztinnen und Frauenärzten, die diese Versorgungsleistung erbringen möchten, müssen die notwendigen Medikamente in allen relevanten Dosierungen ohne Einschränkungen in Deutschland zugänglich sein.«

Zudem müsse die komplexe Versorgungsleistung über die Regelversorgung abgedeckt sein, um finanzielle Belastungen von Patientinnen fernzuhalten und die Arbeit der versorgenden Frauenärztinnen und Frauenärzte über standardisierte Abrechnungsprozesse zu vereinfachen.

Die Landesärztekammer Hessen fordert insbesondere die Pharmaindustrie nachdrücklich auf, geeignet dosierte und in Deutschland regulär zugelassene Präparate für die medikamentöse Behandlung von Fehlgeburten bereitzustellen. Die bestehende Versorgungslücke durch Off-Label-Use und Importlösungen sei für ein hochentwickeltes Gesundheitssystem nicht akzeptabel.

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