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Rx-Versandhandelsverbot

Ad-hoc-Anträge heiß diskutiert

Ob das Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln tatsächlich kommt, ist angesichts der mäßigen Begeisterung, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch beim Deutschen Apothekertag 2018 in München dafür an den Tag legte, fraglich. Dennoch wollen die Apotheker daran festhalten. Zwei ad hoc gestellte Anträge sorgten für ordentlich Diskussionsstoff. Einer davon fand mit einer knappen Mehrheit Zustimmung.
Annette Mende
Sven Siebenand
11.10.2018  12:38 Uhr

Die Hauptversammlung hatte gerade erst einstimmig einen Leitantrag verabschiedet, der sich erneut für die Abschaffung des Rx-Versandhandels ausspricht, da stand folgender Ad-hoc-Antrag von Apothekerkammer und -verein Hamburg zur Debatte: »Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker spricht sich dafür aus, eine auch mit externen Fachleuten besetzte Kommission einzusetzen, die zusammen mit dem Geschäftsführenden ABDA-Vorstand bis zur ABDA-Mitgliederversammlung am 05.12.2018 ein Paket von Maßnahmen erarbeitet, die geeignet sind, langfristig die hiesigen Inhaber-geführten Apotheken gegenüber ausländischen Versendern zu stärken.«

Diesen Antrag wertete ABDA-Präsident Friedemann Schmidt als Widerspruch zu dem gerade erst wiederholten Votum für das Rx-Versandhandelsverbot. Man könne nicht einerseits klar auf diese Forderung setzen, sich andererseits aber gleichzeitig schon Alternativen dazu überlegen. Minister Spahn habe deutlich gemacht, dass es für ihn in dieser Frage kein Sowohl-als-auch gebe, sondern ein Entweder-oder: Die von Spahn am Vortag in Aussicht gestellten Maßnahmen, beispielsweise eine Honorierung zusätzlicher pharmazeutischer Leistungen, kämen für Spahn nur dann infrage, wenn die Apotheker von ihrer Forderung nach dem Rx-Versandhandelsverbot abließen.

»Ich habe Herrn Minister Spahn gestern so verstanden, dass er in den nächsten Monaten solche Maßnahmen erarbeiten möchte«, sagte dagegen Professor Dorothee Dartsch von der Apothekerkammer Hamburg. Ihr sei es lieber, wenn die Apotheker das Feld hier nicht allein dem Minister überließen, sondern sich auch selbst entsprechende Konzepte überlegen. »Dieser Antrag spricht nicht gegen das Rx-Versandverbot, sondern es geht darum, andere Maßnahmen zu erarbeiten, die die inhabergeführte Apotheke stärken. Ich verstehe nicht, was daran schlecht sein soll«, verteidigte auch Kai-Peter Siemsen, Präsident der Apothekerkammer Hamburg, den Antrag.

Die Mehrheit der Delegierten sah die Sache jedoch so wie die ABDA-Führung: Die Hauptversammlung stimmte mehrheitlich dafür, den Antrag nicht weiter zu diskutieren. Eine Abstimmung fand somit nicht statt.

Nach der Mittagspause folgte dann ein weiterer Ad-hoc-Antrag, der die Entwicklung zusätzlicher Maßnahmen zum Erhalt der Gleichpreisigkeit zum Gegenstand hatte. Eingereicht wurde er von Annette Dunin von Przychowski und Kollegen. In diesem Antrag heißt es: Die Hauptversammlung der deutschen Apotheker spricht sich dafür aus, schnellstmöglich eine Arbeitsgruppe mit weiteren externen Fachleuten einzusetzen, die den Geschäftsführenden ABDA-Vorstand unterstützt, weitere Maßnahmen bis zur nächsten ABDA-Mitgliederversammlung zu entwickeln, die geeignet sind, langfristig die hiesigen Inhaber-geführten Apotheken zu stärken. Die Abstimmung über diesen Antrag war spannend, das Ergebnis sehr knapp. Schließlich stimmten 159 Delegierte dafür, 153 dagegen, sodass der Antrag angenommen ist.

Foto: PZ/Alois Müller

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