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Große Koalition
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Abtreibungsparagraf wird modernisiert

Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche spaltet die große Koalition. Nun haben SPD und Union sich darauf geeinigt, das entsprechenden Gesetz zu ändern. Bis Januar soll ein Entwurf vorliegen. Ärzte sollen künftig straffrei darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen.
Autordpa
Datum 13.12.2018  10:16 Uhr

Die Bundesregierung will das umstrittene Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beibehalten, jedoch ergänzen. Derzeit verbietet 219a des Strafgesetzbuches »Werbung« für Schwangerschaftsabbrüche. Demnach macht sich ein Arzt bereits strafbar, wenn er auf seiner Homepage darüber informiert, dass er Abtreibungen anbietet. Zuletzt war deshalb eine Ärztin aus Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Die SPD will den Paragrafen am liebsten streichen, die CDU ihn beibehalten. Am Mittwochabend haben die zuständigen Fachminister nun einen Kompromiss vorgelegt. Demnach planen sie, Ärzten die bloße Information über das Durchführen von Abbrüchen zu erlauben. Wie genau Praxen und Krankenhäuser diese Tatsache mitteilen dürfen, soll nun rechtlich ausformuliert werden. »Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch darf es jedoch auch in Zukunft nicht geben«, betonte Kanzleramtschef Helge Braun (CDU). Bis Januar soll ein Gesetzentwurf vorliegen, der dann von den Koalitionsfraktionen beraten wird.

Die Minister wollen auch, dass die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung künftig Informationen für betroffene Frauen zur Verfügung zu stellen. Die Sensibilität des Themas mache es nötig, dass qualitätsgesicherte Informationen von Seiten staatlich beauftragter Stellen kämen, erklärten sie. Außerdem sollten Ärzte fortgebildet werden. Eine Studie soll die seelischen Folgen von Abtreibungen untersuchen.

SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles begrüßte den Kompromissvorschlag, machte allerdings klar, die Fraktion werde den genauen Gesetzestext abwarten und dann entscheiden. CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer erklärte via Twitter: »Der Schutz des Lebens, auch des ungeborenen, hat für CDU überragende Bedeutung.« Deshalb sei es gut, dass das Werbeverbot bleibe.

Die Grünen warfen der Bundesregierung Zeitspiel vor. Ärzten und Frauen werde mit dem Kompromissvorschlag weiter Misstrauen entgegengebracht. »Wir Grüne bleiben dabei: Paragraf 219a muss aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden«, erklärten die Abgeordneten Ulle Schauws und Katja Keul. Auch die FDP sprach von einer bloßen Absichtserklärung.

SPD, Linke, Grüne und FDP hätten im Bundestag derzeit eine Mehrheit für die Abschaffung des umstrittenen Werbeverbots. In der SPD gibt es Forderungen, die Abstimmung einfach als eine Frage des Gewissens freizugeben, sodass SPD-Abgeordnete auch gegen die Koalitionspartner stimmen könnten.

Schon diese Woche im Bundesrat

Im Bundesrat dürfte das Werbeverbot für Abtreibungen schon früher Thema sein: Das Land Berlin beantragte, den Punkt für Freitag auf die Tagesordnung zu setzen, wie Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD) mitteilte. Berlin fordere gemeinsam mit Bremen, Brandenburg, Hamburg und Thüringen die komplette Streichung des Paragrafen 219a.

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