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BPhD
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Absage an das Rx-Versandverbot

Die Arbeitsgruppe Gesundheitspolitik des Bundesverbands der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) kommt in einer Bewertung der Vorschläge von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zum Apothekensystem zu einer Reihe von Einschätzungen. Sie sind teilweise überraschend.
AutorKontaktSven Siebenand
Datum 20.12.2018  16:30 Uhr

»Den Versandhandel verbieten zu wollen, ist unserer Auffassung nach keine zukunftsweisende Strategie. Versandapotheken können ein wichtiges Zusatzangebot in der Versorgung darstellen«, heißt es einer Pressemitteilung des Verbands. Diese allgemeine Aussage, die nicht zwischen Rx- und OTC-Versand unterscheidet, beinhaltet damit auch eine Absage an das Rx-Versandverbot. Den ein oder anderen Apotheker dürften diese Worte von den Apothekern in spe in dieser Deutlichkeit sicher überraschen.

Zum Thema Rezept-Boni sind die Ausführungen der BPhD-AG dann weniger überraschend. Hierzu schreibt der Verband: »Allerdings sehen wir keine Notwendigkeit für das Gewähren von Boni im Versandhandel, da Versandapotheken auch über die bequeme Belieferung an die Haustür oder spezielle Patientenprogramme mit den Vor-Ort-Apotheken in Konkurrenz treten können und darüber hinaus wichtige Aufgaben für die Allgemeinheit wie die Nacht- und Not-Dienste nicht übernehmen. Die einseitige Erlaubnis für das Gewähren von Boni bewerten wir als eine unnötige Bevorteilung von ausländischen Versendern gegenüber deutschen Versendern oder Vor-Ort-Apotheken.« Eine Begrenzung der Boni auf 2,50 Euro sei daher ein Schritt in die richtige Richtung. Bevorzugen würde der BPhD-Ausschuss aber ein System ganz ohne Boni. Zudem hat er Bedenken, dass die Deckelung der Boni sowie deren Reevaluation bei einem Anteil des Versandhandels am Gesamtumsatz von 5 Prozent rechtssicher umgesetzt werden können. Die Absichtserklärung, höhere Standards für den Arzneimittelversand zu formulieren und durchzusetzen, stellt für die BPhD-AG übrigens eine längst überfällige und äußerst wichtige Maßnahme im Sinne der Arzneimittelsicherheit dar.

Lob erhält Minister Spahn im Bezug auf seine Vorhaben, pharmazeutische Dienstleistungen zu vergüten. Das stellt für die AG des BPhD eine dringend notwendige Neuausrichtung des Apothekerberufs dar. Insbesondere die Sanktionierung des Nichtabschlusses von Verträgen mit der Apothekerschaft stärke die Verhandlungsposition der Apotheker gegenüber den Krankenkassen und ermögliche es dem gesamten Berufsstand, an der Neuausrichtung teilzuhaben.

Ferner begrüßt man auch die geplante Erhöhung des Beitrags für den Nacht- und Notdienst-Fonds. Auf diesem Wege könnten Apotheken in strukturschwachen Regionen stärker für ihren wichtigen Einsatz für die wohnortnahe Notfallversorgung vergütet werden. Weiter heißt es aber auch: »Gleichzeitig muss allen bewusst sein, dass diese Maßnahme allein nicht dazu geeignet ist, das Sterben von Apotheken in wirtschaftlich und strukturell schwachen Regionen aufzuhalten. Wir sind überzeugt, dass nur eine konzertierte Aufwertung und Stärkung solcher Regionen einen signifikanten Einfluss auf diesen Strukturwandel hätte.«

Laut der BPhD-Mitteilung handele es sich bei den Vorschlägen des Gesundheitsministeriums insgesamt um eine interessante Verhandlungsgrundlage mit vielen richtigen Ansätzen. »Aus unserer Sicht steht dem Beruf des Apothekers ein grundlegender und unausweichlicher Wandel bevor, der sich vor allem auf das berufliche Leben des pharmazeutischen Nachwuchses auswirken wird. In dieser Situation bedarf es mutiger Schritte der älteren Generationen, die jetzt in den entscheidenden Positionen sitzt. Sie muss alles daran setzen, diese Entwicklung frühzeitig mitzugestalten und den nachfolgenden Generationen optimale Startbedingungen zu ermöglichen. Entweder wir gestalten den Wandel, oder wir erleiden ihn.«

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