| Brigitte M. Gensthaler |
| 05.12.2025 14:00 Uhr |
Um dringende arzneimittelbezogene Probleme zu klären, ist der Anruf beim verordnenden Arzt oft der sicherste und schnellste Weg. / © Getty Images/alvarez
In einem Workshop bei der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Klinische Pharmazie (DGKPha) in München erläuterten kürzlich Dr. Christiane Eickhoff und Dr. Ann-Kathrin Strunz von der ABDA, wie die interprofessionelle Kommunikation zu ABP mit und ohne elektronische Patientenakte (ePA) gelingen kann.
Eickhoff referierte den Stand der Umsetzung der ePA und die Inhalte der elektronischen Medikationsliste (eML), die in der ePA verfügbar ist. Wichtig sei, dass jemand für die Korrektheit und Aktualität der eML verantwortlich sei, betonte Eickhoff. »Das läuft nicht automatisch von selbst.« Zurecht fordere die ABDA in ihrer Stellungnahme zur Apothekenreform die Einführung einer zusätzlichen honorierten Leistung. Es gehe um die kontinuierliche Pflege des Medikationsplans (eMP) inklusive AMTS-Check. In der ePA müsse die dafür verantwortliche Apotheke eingetragen werden.
Angeregte Diskussion bei den Postern zur Klinischen Pharmazie / © LMU/Jiangfan Wu
Sollen ABP mit dem verordnenden Arzt geklärt werden, ist zu unterscheiden, ob akuter Handlungsbedarf besteht (Rückmeldung vom Arzt erforderlich, bevor ein Medikament abgegeben werden kann), ob Informationen zu ABP weitergeleitet werden, die vielleicht eine ärztliche Handlung erfordern, oder ob es um eine reine Informationsweitergabe geht.
In dringenden Fällen sei das Telefon die beste Möglichkeit zur schnellen Klärung, so die Erfahrung der meisten Workshop-Teilnehmer. Beim elektronischen Austausch müsse allen Beteiligten klar sein, wo sie dringende beziehungsweise lebenswichtige Informationen finden. Hilfreich sei zudem, wenn man die Dringlichkeit und den Adressaten kennzeichnen könne, damit das Gegenüber weiß, wie schnell eine Antwort erwartet wird und ob der Arzt persönlich informiert werden muss. Eine einfache Lesebestätigung reiche nicht, wenn auch Praxispersonal die elektronische Post öffnet.
Ein neues Medium zur strukturierten Kommunikation von Ergebnissen einer Medikationsanalyse an den Arzt stellte Strunz vor: den Medikationsbrief. Dieses Projekt sei aus der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN) hervorgegangen. Dieses Gemeinschaftsprojekt der Landesapothekerverbände Sachsen und Thüringen, der Kassenärztlichen Vereinigungen in Sachsen und Thüringen sowie der Krankenkasse AOK Plus hat wertvolle Impulse für die Zusammenarbeit der Heilberufler gegeben.
Unter anderem zur Kommunikation: Zur Entwicklung des neuen Kommunikationstools wurde zunächst mit Ärzten und Apothekern eruiert, welche ABP als relevant bewertet werden und übermittelt werden sollten, und welche formalen Aspekte dabei relevant sind, erklärte Strunz. Daraus wurde in mehreren Schritten eine standardisierte Vorlage entwickelt, der sogenannte MediBrief. Dieser könnte laut Strunz als Online-Formular im nächsten Jahr bereitgestellt werden.
An der 33. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Klinische Pharmazie (DGKPha) an der Fakultät für Chemie und Pharmazie der LMU München nahmen mehr als 60 Apothekerinnen und Apotheker teil. Klar wurde bei der zweitägigen Konferenz, dass die Einführung und Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ebenso große Herausforderungen wie auch Chancen für Apotheker in Krankenhaus und Offizin birgt. Letztlich geht es immer um mehr Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und Patientenwohl.