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Jahrestagung der DGKPha
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ABP sicher und klar kommunizieren

Regelmäßig entdecken Apothekenteams arzneimittelbezogene Probleme (ABP), vor allem bei der Rezeptbelieferung oder Beratung zur Selbstmedikation sowie bei pharmazeutischen Dienstleistungen. Wie werden diese mit den Ärzten kommuniziert? Hilfreich könnte künftig der »MediBrief« sein.
AutorKontaktBrigitte M. Gensthaler
Datum 05.12.2025  14:00 Uhr
ABP sicher und klar kommunizieren

In einem Workshop bei der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Klinische Pharmazie (DGKPha) in München erläuterten kürzlich Dr. Christiane Eickhoff und Dr. Ann-Kathrin Strunz von der ABDA, wie die interprofessionelle Kommunikation zu ABP mit und ohne elektronische Patientenakte (ePA) gelingen kann.

Eickhoff referierte den Stand der Umsetzung der ePA und die Inhalte der elektronischen Medikationsliste (eML), die in der ePA verfügbar ist. Wichtig sei, dass jemand für die Korrektheit und Aktualität der eML verantwortlich sei, betonte Eickhoff. »Das läuft nicht automatisch von selbst.« Zurecht fordere die ABDA in ihrer Stellungnahme zur Apothekenreform die Einführung einer zusätzlichen honorierten Leistung. Es gehe um die kontinuierliche Pflege des Medikationsplans (eMP) inklusive AMTS-Check. In der ePA müsse die dafür verantwortliche Apotheke eingetragen werden.

Sollen ABP mit dem verordnenden Arzt geklärt werden, ist zu unterscheiden, ob akuter Handlungsbedarf besteht (Rückmeldung vom Arzt erforderlich, bevor ein Medikament abgegeben werden kann), ob Informationen zu ABP weitergeleitet werden, die vielleicht eine ärztliche Handlung erfordern, oder ob es um eine reine Informationsweitergabe geht. 

In dringenden Fällen sei das Telefon die beste Möglichkeit zur schnellen Klärung, so die Erfahrung der meisten Workshop-Teilnehmer. Beim elektronischen Austausch müsse allen Beteiligten klar sein, wo sie dringende beziehungsweise lebenswichtige Informationen finden. Hilfreich sei zudem, wenn man die Dringlichkeit und den Adressaten kennzeichnen könne, damit das Gegenüber weiß, wie schnell eine Antwort erwartet wird und ob der Arzt persönlich informiert werden muss. Eine einfache Lesebestätigung reiche nicht, wenn auch Praxispersonal die elektronische Post öffnet.

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