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Rx-Versandverbot für Tierarzneien

ABDA wertet EU-Beschluss als klares Signal

Gesundheitsschutz ist wichtiger als die Freiheit des Warenverkehrs in der Europäischen Union: Eine solche Gewichtung, wie sie die EU nun mit dem Versandverbot von Rx-Tierarzneien gesetzt hat, müsse auch bei Humanarzneimitteln gelten, betont ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.
Ev Tebroke
30.11.2018  13:52 Uhr

Das vom EU-Parlament beschlossene Versandverbot für verschreibungspflichtige Tierarzneien wertet die ABDA als »ganz klares Signal« dafür, wo die europäischen Institutionen die Prioritäten setzen. »Die Europäischen Institutionen erkennen an, dass im Interesse des Gesundheitsschutzes auch Eingriffe in die EU-Freiheit des Warenverkehrs – eine der zentralen EU-Freiheiten – möglich und gerechtfertigt sind«, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt in einem Videostatement.

Gleichzeitig dränge sich natürlich die Frage auf, warum das beim Verkehr mit Arzneimitteln für Menschen anders sein soll. Natürlich sei der Verkehr mit Tierarzneimitteln in vielen Fällen anders geregelt als der mit Humanarzneimitteln, das sei sicher richtig und vernünftig, sagte Schmidt. »Aber was ist denn jetzt anders am Arzneimittelverkehr für Menschen, wo es um die menschliche Gesundheit geht, als in dem Fall, wo es um die Tiergesundheit geht, beziehungsweise um die Lebensmittelsicherheit«, so Schmidt mit Blick auf das von den Apothekern angestrebte Rx-Versandverbot.

Europarechtliche Bedenken

Kritiker eines solchen Verbots hatten hier stets europarechtliche Bedenken angeführt. Es verstoße gegen die EU-Freiheit des Warenverkehrs. Aus Sicht der Verbots-Befürworter gehören verschreibungspflichtige Medikamente für Menschen aus Gründen des Gesundheitsschutzes aber nicht in den Versandhandel.

Um den unkontrollierten Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin zu verhindern und so auch einer Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen entgegenzuwirken, regelte das EU-Parlament den grenzüberschreitenden Handel mit Tierarzneien neu. Unter anderem ist künftig der Versand von verschreibungspflichtigen Tierarzneien grundsätzlich, bis auf wenige Ausnahmen, untersagt. Der Rx-Versand für Humanarzneimittel ist jedoch erlaubt.

Seit der Europäische Gerichtshof im Oktober 2016 für EU-Versandapotheken die Rx-Preisbindung gekippt hat, sehen sich deutsche Apotheken ungleichen Wettbewerbsbedingungen ausgesetzt: Während sie sich weiter an die Preisbindung halten müssen, dürfen Versender hierzulande Rabatte geben. Die ABDA kämpft deshalb für ein Verbot des Rx-Versands, um einem aus ihrer Sicht ruinösen Preiskampf im Rx-Markt vorzubeugen und das Gebot gleicher Preise wiederherzustellen.

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