ABDA: Wenn Cannabis-Abgabe in Apotheken, dann exklusiv |
Cornelia Dölger |
29.04.2022 15:00 Uhr |
Darüber, ob Apotheken Genusscannabis an Erwachsene abgeben sollten, sind sich Apothekerinnen und Apotheker alles andere als einig. / Foto: Getty Images/Jupiterimages
Wegen der Cannabis-Nebenwirkungen lehnten die Apothekerinnen und Apotheker als Heilberufler den Verkauf zu Genusszwecken zwar grundsätzlich ab, sagte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening in einem Interview mit der »Lebensmittelzeitung«(LZ) vom heutigen Freitag. »Im Falle einer Legalisierung bieten wir aber unsere Hilfe an, um den Verbrauchern ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten«, beschrieb sie die widersprüchliche Gemengelage, in der sich die Apothekerschaft befindet, seit Offizinen als mögliche Abgabestellen für Genusscannabis im Spiel sind. Über den Konflikt hatte die PZ bereits berichtet.
Für den Fall einer Abgabe pochen die Apotheken auf ein hohes Schutzniveau und sichere Vertriebswege. »Apotheken kennen die Risiken, vor allem auch wenn Arzneimittel neben Cannabis eingenommen werden. Das könnte in Apotheken dokumentiert werden«, so Overwiening zur LZ. »Wir würden ebenso registrieren, wie viel Cannabis der Kunde beispielsweise pro Monat kauft, und das müsste auch für andere Apotheken einsehbar sein.« Um diesen Schutz zu gewährleisten, dürfe Cannabis allerdings nicht gleichzeitig in anderen Lizenzstellen wie etwa Tankstellen abgegeben werden, betonte sie. Dies würde den Schutz konterkarieren.
Die Ampelkoalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die kontrollierte Abgabe von Cannabis in sogenannten lizenzierten Geschäften geeinigt, zu denen auch Apotheken zählen könnten. Konkrete Vorgaben oder Zeitpläne für ein entsprechendes Gesetzesvorhaben gibt es nach wie vor aber nicht, wie das Bundesgesundheitsministerium der PZ mitteilte. Laut einer Umfrage lehne ein Drittel der Apothekerinnen und Apotheker eine Cannabis-Abgabe in Offizinen ab, zwei Drittel seien dafür, hatte Overwiening bereits Ende vergangenen Jahres in einem Interview gesagt.
Über das Für und Wider aus heilberuflicher Sicht sowie die Bedingungen zur Abgabe müssten sich die Apotheken nach Meinung der Hanf-Lobby überhaupt keine Gedanken machen, denn Genusscannabis aus der Apotheke – das geht für sie gar nicht. Auch die ABDA-Vorstellung von einer exklusiven Abgabe hält sie für abwegig. »Ich finde es beinahe grotesk, wie die ABDA sich einerseits skeptisch zeigt in Sachen Legalisierung und andererseits gleich das ganze Geschäft exklusiv haben will, wenn es trotzdem kommt«, kritisierte Georg Wurth, Geschäftsführer des deutschen Hanfverbands (DHV), gegenüber der PZ. »Der Apothekerverband hat sich zu sehr an die Bequemlichkeit der Monopolstellung in Sachen Arzneimittelversorgung gewöhnt.« Cannabis als Genussmittel werde seiner Ansicht nach »sicher nicht exklusiv in Apotheken stattfinden«.
Nach Ansicht des DHV soll die Abgabe aber auch nicht in Stellen wie Supermärkten, Tankstellen oder Kiosken stattfinden, sondern allein in lizenzierten Fachgeschäften, die in dieser Form in Deutschland erst noch zu etablieren wären. Dies hatte der DHV bereits in einem Eckpunktepapier Anfang April dargelegt. DHV-Chef Wurth bekräftigte heute: »Der Verkauf von Drogen, die nicht aus medizinischen Gründen, sondern zu Genusszwecken nachgefragt werden, ist meilenweit vom Auftrag der Apotheken entfernt, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern.« Wenn Apotheken Cannabis verkaufen könnten, sähe er »keinerlei Grund mehr dafür, dass sie nicht auch Alkohol und Zigaretten verkaufen sollten«.
Das Argument, dass in Apotheken bei Verkauf und Beratung pharmazeutisches Fachwissen gefragt sei, ließ Wurth hierbei nicht gelten. Dies sei zwar für medizinisches Cannabis zutreffend, »aber kaum für gesunde Cannabiskonsumenten«. Wurth führte aus, die Kunden wollten vor allem wissen, welche Sorte wie wirkt. Sie erwarteten zudem, dass die Person hinter dem Tresen die meisten Sorten aus eigener Erfahrung kennt. Sie wollten sich im Laden wohl fühlen und akzeptiert werden. »Das kann eine Apotheke mit ihren sonstigen Kunden kaum leisten.«.