Nach Ansicht des DHV soll die Abgabe aber auch nicht in Stellen wie Supermärkten, Tankstellen oder Kiosken stattfinden, sondern allein in lizenzierten Fachgeschäften, die in dieser Form in Deutschland erst noch zu etablieren wären. Dies hatte der DHV bereits in einem Eckpunktepapier Anfang April dargelegt. DHV-Chef Wurth bekräftigte heute: »Der Verkauf von Drogen, die nicht aus medizinischen Gründen, sondern zu Genusszwecken nachgefragt werden, ist meilenweit vom Auftrag der Apotheken entfernt, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern.« Wenn Apotheken Cannabis verkaufen könnten, sähe er »keinerlei Grund mehr dafür, dass sie nicht auch Alkohol und Zigaretten verkaufen sollten«.