ABDA warnt vor Ausweitung der Verschreibungspflicht |
Jennifer Evans |
06.07.2023 16:00 Uhr |
Sollte die EU-Kommission in ihrem Pharmapaket die Verschreibungsplicht bei antimikrobiellen Arzneimitteln wie geplant ausweiten, müssten die Kassen tiefer in die Tasche greifen, warnt die ABDA. / Foto: Getty Images/Tek Image/Science Photo Library
Anfang Juni dieses Jahres hatte die ABDA bereits gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine erste Einschätzung zum EU-Pharmapaket abgegeben. Doch nun lässt ein weiterer Aspekt des Reformvorschlags aus Brüssel der Standesvertretung keine Ruhe. Es geht um die Ausweitung der Verschreibungspflicht bei antimikrobiellen Arzneimitteln. Weil die EU-Kommission aus Sicht der ABDA diese Passage in der geplanten Richtlinie korrigieren sollte, richtet sich die Bundesvereinigung mit einem weiteren Schreiben an das Ministerium, das der PZ vorliegt.
Konkret ist es der ABDA ein Dorn im Auge, dass die EU-Kommission angesichts wachsender Antibiotikaresistenzen vorhat, generell antimikrobielle Arzneimittel unter die Verschreibungspflicht zu stellen. »Dieser Vorschlag ist bereits in sich widersprüchlich«, kritisiert die Bundesvereinigung in ihrem Schreiben an das BMG. Das Problem fängt schon bei der Formulierung an. Demnach ist in der einleitenden Begründung des Richtlinienentwurfs lediglich von »bestimmten Kategorien« antimikrobieller Arzneimittel die Rede, die künftig verschreibungspflichtig sein sollen. Im eigentlichen Richtlinientext unterscheidet die EU-Kommission dann aber nicht mehr und bezieht sich auf alle Arzneimittel aus diesem Bereich.
Die ABDA hält diese umfassende Ausweitung der Verschreibungspflicht für unverhältnismäßig, unter anderem weil die EU-Pläne ihrer Auffassung nach »den tatsächlichen Risiken, die bei den unterschiedlichen Kategorien der betreffenden Arzneimittel vorhanden sind, nicht hinreichend Rechnung« tragen, wie es in dem Schreiben an das BMG heißt.
Das Argument: Resistenzen entstünden nachgewiesenermaßen auch durch den verstärkten Einsatz systemisch wirkender Antibiotika. Das gelte aber für andere Arzneimittelgruppen wie topisch anzuwendende, antiviral oder amtimykotisch wirkende Mittel nicht. Als Beispiele zählt die Bundesvereinigung einige derzeit zwar apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Präparate auf wie etwa Cremes gegen Lippenherpes sowie Lösungen, Cremes, Salben und Vaginalsuppositorien gegen Fuß- oder Nagelpilz beziehungsweise Vaginalmykosen.
Sollte die EU-Kommission Präparate wie diese künftig als verschreibungspflichtig einstufen, »wäre dies in Deutschland mit deutlich mehr ärztlichen Behandlungen sowie Mehrkosten für die gesetzliche Krankenversicherung, die solche Arzneimittel bezahlen müsste, verbunden und würde für das Problem keine Lösungen anbieten«, warnt die ABDA. Dasselbe gilt demnach für Antiseptika, wie beispielweise Octenidin oder PolyvidionIod oder gar Sterilium.
Stattdessen regt die Standesvertretung beim BMG an, die geplante Verschreibungspflicht zunächst auf antibiotisch wirkende systemische Arzneimittel zu begrenzen. Bei Bedarf könnten die zuständigen Behörden im Einzelfall dann immer noch entscheiden, weitere Präparate der Verschreibungspflicht zu unterstellen, sollten sich dafür Anhaltspunkte ergeben.
Auch der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) hatte sich ähnlich zu diesem Problem positioniert. Die PZ hatte darüber berichtet, dass der Verband das Thema gleichermaßen für Ärzte, Apotheken und Hersteller für brisant erachtet.