ABDA: Mehr Rechtssicherheit bei Regelung zu Schaufensterware |
Cornelia Dölger |
06.09.2021 09:00 Uhr |
Das könnte also auch für Waren in Apothekenschaufenstern gelten. Zumindest, so wertet es die ABDA, könne aus der Formulierung geschlossen werden, dass »zukünftig bei beratungspflichtigen Produkten, für die die Apotheke im Schaufenster Werbung betreibt, eine Preisangabe nicht zwingend verlangt wird«. Dass aber aus einer solchen Formulierung also erst Schlüsse gezogen werden müssten und keine eindeutigen Ausnahmevorschriften bestehen, kommt der ABDA nicht entgegen.
Insgesamt seien die Änderungen zwar durchaus als Verbesserung gegenüber der vorherigen Version zu werten, schreibt die Bundesvereinigung an ihre Mitglieder. Die Rechtssicherheit komme jetzt aber zu kurz. Deshalb werde sie gegenüber dem federführenden Wirtschaftsausschuss im Bundesrat dazu Stellung nehmen und anregen, eine entsprechende Ausnahme für beratungspflichtige Waren zu verankern. Dass der Wirtschaftsausschuss sich mit dem Verordnungsentwurf auseinandersetzt, sei theoretisch in dessen nächster Sitzung am 23. September möglich.