ABDA kritisiert Umgang mit Patientendaten |
ABDA-Vorstandsmitglied Anke Rüdinger fordert, persönliche Gesundheitsdaten der Patienten besser zu schützen. / Foto: ABDA
Am gestrigen Mittwoch stimmte das Bundeskabinett den Entwürfen des »Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens« (Digital-Gesetz) sowie des »Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten« (GDNG) zu. Mit beiden Vorhaben will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) der digitalen Transformation des Gesundheitswesens einen Schub geben.
Mit dem Digital-Gesetz sollen das E-Rezept ab 2024 und die elektronische Patientenakte (EPA) ab 2025 Standard werden. Apotheken sollen die Möglichkeit erhalten, assistierte Telemedizin anzubieten. Mit dem GDNG sollen Daten besser nutzbar werden. Dazu will der Gesetzgeber das Forschungsdatenzentrum Gesundheit am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weiterentwickeln. Zudem sollen die Krankenkassen künftig berechtigt sein, personenbezogene Daten ihrer Versicherten automatisiert zu verarbeiten und auszuwerten, wenn diese nicht ausdrücklich widersprochen haben. Dieses Recht soll auch die Auswertung von Maßnahmen und Empfehlungen zur Überprüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) umfassen. Die ABDA lehnt dies ab, wie sie bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf deutlich machte.
In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung erneuerte die ABDA ihre Kritik. Die vom Bundeskabinett in Meseberg beschlossenen Gesetzentwürfe »lassen einen vertrauensvollen Umgang mit Patientinnen- und Patientendaten vermissen«, hieß es. Die Bundesvereinigung unterstütze zwar grundsätzlich das politische Anliegen, mithilfe einer verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten und unter Einbeziehung aller relevanten Akteure, die Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland nachhaltig zu steigern. Einen ebenso hohen Stellenwert müsse aber auch die Gewährleistung von Sicherheit und Funktionsfähigkeit der technischen Infrastruktur einnehmen. Die Patientinnen und Patienten hätten ein Recht darauf, dass ihre persönlichen Gesundheitsdaten vollumfänglich geschützt würden, betonte die Bundesvereinigung.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.