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Zu viel Bürokratie

ABDA gegen Verlängerung der Corona-Verordnungen

Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sieht eine Verlängerung der Coronavirus-Impf- und -Testverordnung bis Ende 2028 vor. Die ABDA lehnt dies ab, wie sie in einer Stellungnahme deutlich macht. Sie befürchtet zu viel bürokratischen Aufwand für die Apotheken.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 18.10.2024  16:10 Uhr

Eigentlich wären sowohl die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) als auch die Coronavirus-Testverordnung (TestV) Ende dieses Jahres ausgelaufen. Doch mit dem Ende September vorgelegten Referentenentwurf zur »Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung« will das BMG den Geltungszeitraum beider Verordnungen bis zum 31. Dezember 2028 verlängern. Der Grund für die Ausweitung der Frist seien einzelne Klageverfahren der Länder sowie der Leistungserbringer.

In ihrer heute veröffentlichten Stellungnahme, die der PZ vorliegt, spricht sich die ABDA gegen eine Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnungen bis Ende 2028 aus. Die im Entwurf ausgeführte Begründung, wonach eine Verlängerung der Fristen notwendig sei, »vermag nicht zu überzeugen«, heißt es.

Die Bundesvereinigung begründet ihre Ablehnung mit der Erwartung, dass »diese Änderungen über weitere Jahre zu erhöhtem bürokratischen Verwaltungsaufwand bei Apotheken führen, die gemäß TestV Testungen durchgeführt und abgerechnet haben.«

Zudem höhle die vorgesehene Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnungen die Rechtssicherheit der Apotheken massiv aus, die sich organisatorisch auf eine Aufbewahrungsfrist und somit auf einen planbaren Aufwand bis zum 31. Dezember 2024 verlassen hätten.

ABDA argumentiert mit Rechtstreue der Apotheker

Weiterhin argumentiert die ABDA mit der Rechtstreue der Apotheker. Kriminelle Energie habe sich laut Medienberichten insbesondere außerhalb von Apotheken bei gewerblichen Betreibern von Corona-Teststellen gezeigt. Daher erscheint es der Bundesvereinigung »nicht gerechtfertigt, dass Apotheken, die zu der weit überwiegenden Zahl der rechtstreuen Anbieter von Testungen und Impfungen gezählt haben, über den 31. Dezember 2024 hinaus Dokumentationslasten und unter Umständen weitergehenden Nachweispflichten unterworfen werden«. Die ABDA fordert den Gesetzgeber daher auf, von der vorgesehenen Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnungen abzusehen, schreibt sie in der Stellungnahme.

 

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