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PTA-Reformgesetz

ABDA fürchtet um Patientensicherheit

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will pharmazeutisch-technischen Assistenten mehr Kompetenzen übertragen. Die Möglichkeit, PTA unter bestimmten Voraussetzungen ohne Aufsicht durch einen Apotheker arbeiten zu lassen, geht der ABDA jedoch deutlich zu weit.
Christina Müller
16.05.2019  11:52 Uhr

Ziel des geplanten PTA-Reformgesetzes ist es dem Referentenentwurf zufolge, das Berufsbild und die Ausbildung der PTA den sich wandelnden Anforderungen der Apothekenpraxis anzupassen. Ein wichtiger Punkt: Dem Apothekenleiter soll es gestattet werden, ganz oder teilweise auf die Beaufsichtigung der Assistenten verzichten zu können, etwa bei der Herstellung von Rezepturen oder der Belieferung von Rezepten. Voraussetzung dafür ist, dass die PTA die staatliche Prüfung mindestens mit der Note »Gut« abgeschlossen hat, insgesamt drei Jahre Berufserfahrung sowie ein gültiges Fortbildungszertifikat vorweisen kann.

Therapiesicherheit in Gefahr

Dieses Vorhaben lehnt die ABDA »aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit und damit der Patientensicherheit« in ihrer Stellungnahme zum Entwurf ab. »Weder der Abschluss der staatlichen Prüfung als PTA mit einer bestimmten Note noch zuzügliche Berufserfahrung in Verbindung mit dem Nachweis regelmäßiger Fortbildungen führen zu einem fachlichen Kompetenzniveau, das eine kritische Überprüfung der Abgabe der Arzneimittel durch einen Apotheker mit fünfjähriger Ausbildung, davon vier Jahre naturwissenschaftlicher Ausbildung an der Universität, entbehrlich macht«, schreibt die Bundesvereinigung.

Auch die Auflage, dass der Leiter dokumentieren muss, in welchen Fällen die PTA einen Apotheker hinzuziehen soll, sei nicht geeignet, das bisheriger Sicherheitsniveau zu halten. »Es wird kaum möglich sein, dafür praktikable abstrakte oder konkrete Kriterien zu definieren.« Den Verweis auf § 17 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), der die Abgabe eines Medikaments bei Bedenken und erkennbaren Irrtümern untersagt, halten die Apotheker ebenfalls für nicht ausreichend, da diese zunächst »überhaupt als solche erkannt werden müssen«. Mit Blick auf die Vielschichtigkeit der Arzneimitteltherapie und der damit potenziell verbundenen arzneimittelbezogenen Probleme ließen sich diese auch nicht listenartig konkretisieren.

Keine Verlängerung der Ausbildungsdauer

Was die Novellierung der PTA-Ausbildung betrifft, ist die ABDA zufrieden. »Wir begrüßen insbesondere die Beibehaltung der bisherigen Ausbildungsstruktur – zwei Jahre Lehrgang an der Berufsfachschule und ein halbes Jahr praktische Ausbildung in der Apotheke«, betont die Bundesvereinigung. Dabei teile die ABDA die Einschätzung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), dass »eine Verlängerung unverhältnismäßig und zwingende Gründe dafür nicht ersichtlich sind«.

In diesem Punkt widersprechen die Apotheker der Apothekengewerkschaft Adexa und dem Bundesverband PTA (BVpta), die sich bereits am vergangenen Donnerstag gemeinsam zu den Plänen Spahns positioniert hatten. Aus der Sicht von Adexa-Vorstand Andreas May adressiert der vorliegende Referentenentwurf vor allem finanzielle Fragen. Das Anliegen der Organisationen, die schulische Ausbildung von zweieinhalb auf drei Jahre zu verlängern, lehne der Minister mit Blick auf mögliche Mehrkosten ab. »Damit geht der Entwurf an der Praxis sowie an den Wünschen und dem Bedarf der Betroffenen vorbei.« Auch was die Kompetenzerweiterung für PTA betrifft, springe das geplante Gesetz nicht nur zu kurz, sondern sogar zurück. »Die Pläne des BMG engen Mitarbeiter und Apothekenleiter unnötig ein«, kommentiert Katja Hennig, Bundesvorsitzende des BVpta. Sie sieht in dem Vorhaben eine Kompetenzbeschneidung der PTA. »Das ist nicht zukunftsweisend!«

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