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Tierarzneimittel

ABDA fordert strengen Rechtsrahmen für OTC-Versandhandel

In Deutschland sollen Versender künftig nur noch rezeptfreie Tierarzneimittel verkaufen können, Rx-Präparate gibt es dann ausschließlich über die Offizin. Die Apotheker begrüßen diesen Plan der Bundesregierung. Zugleich drängen sie aber auf einen Versandhandel in geordneten Bahnen.
Stephanie Schersch
12.02.2021  12:30 Uhr

Beim Umgang mit Tierarzneimitteln schreibt die Europäische Union den Mitgliedstaaten in vielen Punkten recht eindeutige Regeln vor. Das gilt auch für den Versandhandel mit diesen Produkten, der schon bald kräftig eingeschränkt wird. So tritt Ende Januar 2022 ein EU-weites Rx-Versandverbot für Veterinärarzneimittel in Kraft, das in der europäischen Tierarzneimittel-Verordnung verankert ist.

Ein wenig Spielraum lässt Brüssel den Mitgliedstaaten allerdings schon. Wer möchte, kann etwa einen rein nationalen Versandhandel zulassen, sofern er ihn streng kontrolliert. Für die Bundesregierung ist das offenbar keine Option. Sie plant ein Rx-Versandverbot ohne Ausnahmen und möchte das in einem eigenständigen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) verankert, das künftig alle Regelungen aus dem Veterinärbereich bündeln soll. Die Apotheker halten das für den richtigen Weg. »Diese Vorgehensweise unterstützen wir nachdringlich«, schreibt die ABDA in einer Stellungnahme zum Entwurf das TAMG.

Aus Sicht der Bundesvereinigung reichen die Vorschriften rund um den Versandhandel allerdings nicht weit genug. So greift der deutsche Gesetzentwurf bislang nicht alle EU-Vorgaben zum Fernabsatz von Tierarzneimitteln explizit auf, darunter konkrete Vorschriften zur Gestaltung eines EU-weiten Logos für die Versandhändler. Zudem fehlt ein Verweis auf die Möglichkeit, zusätzliche Beschränkungen für den Versandhandel aufzustellen, sofern dies dem öffentlichen Gesundheitsschutz dient. Die Formulierungen des TAMG-Entwurfs legten zumindest nahe, dass diese Regelungen aus der EU-Verordnung hierzulande keine Rolle spielen sollten, »was unserem Verständnis der Vorschriften nicht entspricht«, kritisiert die ABDA.

ABDA warnt vor Regelungslücke

Besonders wichtig ist den Apothekern darüber hinaus ein strenger Rechtsrahmen für den Versandhandel. Bislang regeln Apothekengesetz und -betriebsordnung etwa strikter Qualitätsvorgaben für den Versand. Sie gelten jedoch nur für apothekenpflichtige Produkte so wie sie im Arzneimittelgesetz beschrieben sind. Bekommen Präparate für Tiere nun ihr eigenes Gesetz, fallen Veterinärarzneimittel nicht mehr automatisch unter diese Definition. Damit keine Regelungslücke entsteht, drängt die ABDA auf eindeutige Vorgaben, die explizit den Versandhandel mit Tierarzneimitteln in den Fokus stellen.

Auch in Zukunft bleibt zudem die tierärztliche Hausapotheke eine Besonderheit im Veterinärbereich. Die ABDA wünscht sich eine Art Bußgeldkatalog, um Verstöße gegen die Vorschriften rund um das Dispensierrecht der Tiermediziner effektiv ahnden zu können, ebenso wie Verletzungen der Apothekenpflicht. 

 

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