ABDA fordert Rückruf der Apothekenreform |
Alexander Müller |
19.06.2024 16:00 Uhr |
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening und die ABDA-Spitze fordern die Regierung auf, den Entwurf zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) zurückzuziehen, / Foto: ABDA/Erik Hinz
Normalerweise befassen sich Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren mit einzelnen Aspekten einer Reform und liefern Korrekturvorschläge. Doch der aktuelle Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) enthält so viele aus Sicht der Apothekerschaft untragbare Punkte, dass es gleich einleitend heißt: »Der Referentenentwurf wird in der vorliegenden Fassung abgelehnt.«
Die in der vergangenen Woche bekannt gewordenen Pläne des BMG zerstören aus Sicht der ABDA das derzeitige Apothekensystem. »Die inhabergeführte Apotheke wird finanziell und strukturell ruiniert, Arbeitsplätze für approbierte Apothekerinnen und Apotheker werden massenhaft vernichtet und das Feld für die Zulassung des Fremdbesitzes an Arzneimittelvertriebsstellen bereitet«, heißt es in der Stellungnahme.
Die Arzneimittelversorgung werde faktisch negiert und durch reine Logistik und Handel ersetzt. »Dies führt zu einer gravierenden Verschlechterung der Arzneimitteltherapie- und der Patientensicherheit und belastet dadurch absehbar die Sozialsysteme mit Folgekosten«, warnt die ABDA. Offenbar solle ein grundlegender Systemwandel herbeigeführt werden. Die geplante Umverteilung werde mittelfristig »auch die letzte vollständig ausgestattete Apotheke unrentabel machen«, heißt es weiter.
Besonders kritisch wird die geplante Vertretungsregelung gesehen: »Durch die Zulassung von Betriebsstätten, die ohne vor Ort anwesende Apothekerin oder anwesenden Apotheker betrieben werden, wird der Begriff ›Apotheke‹ des ihn ausmachen den Wesenskerns beraubt, die Apothekenpflicht faktisch abgeschafft und der Weg zur Zulassung des Fremdbesitzes geebnet«, so die klare Einschätzung der ABDA.
Während den Apotheken mit der Reform sogar neue Aufgaben zugeteilt werden sollen, werde der ökonomische Druck zwangsläufig dazu führen, dass nur noch ein Mindestmaß an Approbierten in den Apotheken tätig sein werde. Ein Paradoxon aus Sicht der ABDA.