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Vertragsverletzungsverfahren

ABDA dringt auf »schnelle und belastbare Lösung«

Die EU-Kommission setzt der Bundesrepublik die Pistole auf die Brust: Sollte Deutschland nicht innerhalb von zwei Monaten das Arzneimittelgesetz ändern und die Rx-Preisbindung abschaffen, drohen Sanktionen. Der Zeitpunkt für diesen Vorstoß ist laut ABDA-Präsident Friedemann Schmidt wahrscheinlich bewusst gewählt.
Christina Müller
11.03.2019  15:24 Uhr

»Die Haltung der Europäischen Kommission ist bedauerlich, aber nicht neu«, kommentiert Schmidt den Vorstoß des EU-Exekutivorgans. »Sie stellt die Grundfreiheiten des Binnenmarkts über die in den Europäischen Verträgen zugesicherte Freiheit der Mitgliedstaaten, ihr Gesundheitssystem auf nationaler Ebene zu gestalten.«

Während in Deutschland Politik und Apothekerschaft über eine Reform der Arzneimittelversorgung verhandeln, grätschte am vergangenen Donnerstag die EU-Kommission in die Gespräche: Sie übermittelte der Regierung eine begründete Stellungnahme, die sich auf ein seit 2013 laufendes Vertragsverletzungsverfahren bezieht. Darin fordert sie Deutschland erneut auf, das Arzneimittelrecht so anzupassen, dass die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneien dem freien Warenverkehr innerhalb der EU nicht mehr entgegensteht.

Damit setzt sie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unter Zugzwang: Sollte es dem Minister nicht gelingen, innerhalb von zwei Monaten eine Regelung durchzudrücken, die mit europäischem Recht in Einklang steht, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen. In diesem Fall drohen der Bundesrepublik finanzielle Sanktionen. Aktuell wird die Arzneimittelpreisbindung auf Versender mit Sitz im EU-Ausland zwar nicht mehr angewendet, Grund ist ein entsprechendes EuGH-Urteil aus dem Jahr 2016. Ein diesbezügliches Gesetz hat Deutschland bisher jedoch nicht erlassen. Genau dazu zwingt die Europäische Kommission Spahn jetzt de facto.

Schmidt zufolge verkennt die Kommission dabei, dass »das Gesundheitswesen und damit auch die Arzneimittelversorgung nicht allein nach Marktgesichtspunkten organisiert werden kann«. Seit der EuGH im Oktober 2016 entschieden hat, dass ausländische Arzneimittelversender sich nicht an die deutschen Preisregeln halten müssen, habe die ABDA immer wieder betont, wie dringlich die Wiederherstellung einheitlicher Abgabepreise sei. Es sei klar gewesen, dass die Kommission das Thema irgendwann wieder aufnehmen würde, wenn der Gesetzgeber in Deutschland nach dem Urteil nicht aktiv wird. »Dass sie es gerade jetzt tut, wo konstruktive Gespräche über eine Reform der Arzneimittelversorgung in Deutschland laufen, ist wahrscheinlich kein Zufall«, sagt Schmidt. »Es zeigt einmal mehr, dass wir eine schnelle und belastbare Lösung für die Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit brauchen.«

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