ABDA-Präsident Friedemann Schmidt lobt den Kabinettsentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. / Foto: PZ/Alois Müller
In dem Clip hebt Schmidt insbesondere die »sehr ausführliche und kompetent formulierte Begründung« zum Gesetz hervor. Daran »kann man den klaren Willen des Gesetzgebers und des BMG ablesen, diese Regelung auch vor einer möglichen Prüfung durch die europäischen Institutionen zu verteidigen«.
Darüber hinaus enthalte der Entwurf »eine ganze Reihe von hochinteressanten Ansätzen«, bei denen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auch Vorschläge der Apotheker aufgegriffen habe. Laut ABDA zählt dazu etwa, dass die Länderliste bleibt und Spahn die pharmazeutischen Dienstleistungen konkreter gefasst sowie die geplanten Wiederholungsverordnungen für deutlich mehr Patienten geöffnet hat als zunächst vorgesehen. Dies könnte zu einer echten Verbesserung der Versorgung der Patienten führen, sofern sie tatsächlich im Versorgungsalltag ankämen.
Dennoch sieht die ABDA an einigen Stellen Verbesserungsbedarf. So hätte sie sich zum Beispiel ein explizites Verbot des Rezepte-Makelns durch Dritte und ein Abrücken von der Streichung des umstrittenen § 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz (AMG) gewünscht. Die Apotheker wollen daher das parlamentarische Verfahren weiterhin eng begleiten und versuchen, die aus ihrer Sicht sinnvollen Änderungen doch noch einzubringen.