| Ev Tebroke |
| 04.12.2025 14:50 Uhr |
»Der Referentenentwurf sieht vor, Parallelstrukturen zu schaffen und diese über den Nacht- und Notdienstfonds der Apotheken zu finanzieren. Das lehnen wir ab, denn es vermindert die Mittel für den flächendeckenden Notdienst der Apotheken«, so BAK-Präsident Hoffmann.
Aus Sicht der ABDA würden Parallelstrukturen in der Nähe von Notfallzentren zudem dafür sorgen, dass weniger Patientinnen und Patienten in die anderen Notdienstapotheken kämen. Das würde das funktionierende Nacht- und Notdienstsystem schwächen und bestehende Versorgungsstrukturen zerstören, so die Befürchtung. »Wir versorgen pro Notdienst mit rund 1.000 Apotheken insgesamt etwa 20.000 Menschen«, unterstreicht Hoffmann. »Unser Notdienst darf durch die Schaffung neuer Parallelstrukturen nicht geschwächt werden.«
Im Jahr 2024 leisteten die Apotheken vor Ort nach ABDA-Angaben insgesamt etwa 380.000 Notdienste. Alle Apotheken sind zur Notdienstbereitschaft verpflichtet. Für die Einteilung der Dienste ist die jeweilige Apothekerkammer zuständig. Die Mehrheit der Patientinnen und Patienten kommt laut ABDA ohne vorherigen Arztkontakt in die Notdienstapotheke.