| Cornelia Dölger |
| 13.01.2026 10:30 Uhr |
Medizinalcannabis soll künftig nicht mehr so einfach zu beziehen sein, das sieht das neue Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) vor. An diesem Mittwoch wird der Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten. / © Imago images/Andre Germar
Bereits jetzt würden Cannabis-Anbieter entsprechende Umgehungsstrategien entwickeln, um die Neuregelungen zu unterlaufen, warnt die ABDA in ihrer Stellungnahme zum reformierten Medizinalcannabisgesetzes (MedCanG). Zeit genug hatten die Anbieter jedenfalls; schon im vergangenen Juli legte das BMG einen Referentenentwurf vor, der ein Versandverbot von Cannabisblüten sowie einen erforderlichen Arztkontakt bei einer Verschreibung vorsieht. Die Kritik der Plattformbetreiber wie auch der Cannabis-Lobby war harsch und hält bis dato an. Im Oktober segnete das Kabinett den Entwurf samt der zentralen Neuerungen ab und schickte ihn ins parlamentarische Verfahren.
Mit dem geplanten Verbot reagiert die Koalition auf umstrittene Internet-Plattformen zum Cannabisbezug. Dort erhalten Konsumierende oftmals per Fragebogen-Check ein Rezept, können sich die gewünschte Cannabis-Sorte im Anschluss aussuchen und sie sich schicken lassen. Die ABDA begrüßt in ihrer Stellungnahme den Vorstoß des BMG, mit den schärferen Regeln bei Verschreibung und Versand möglichem Missbrauch zu begegnen – die Initiative greife Vorschläge auf, die bereits beim Deutschen Apothekertag im vergangenen September in Düsseldorf gemacht wurden, heißt es.
Wirkungsvolle Sanktionen seien in diesem Zusammenhang angebracht, schreibt die ABDA. Konkret: »Wir hielten es zudem im Interesse einer konsequenten Durchsetzung der vorgesehenen Änderungen für sachgerecht, wenn die Verletzung der Vorschriften in einer Weise sanktioniert würde, durch die ihre generalpräventive Wirkung gewährleistet werden kann.«
Im November befasste sich der Bundesrat mit dem Gesetz. Er stimmte den Plänen grundsätzlich zu, wünscht aber Nachbesserungen, etwa bei der Preisgestaltung. Demnach soll die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) auch für Medizinalcannabis als verschreibungspflichtiges Präparat greifen. Das sieht auch die ABDA so. Man unterstütze »ausdrücklich« den Ländervorstoß, dass auf Medizinal-Cannabis als Arzneimittel, das unter die spezifische Verschreibungspflicht nach dem MedCanG falle, die AMPreisV anzuwenden sei.