| Cornelia Dölger |
| 13.01.2026 10:30 Uhr |
Die Standesvertretung meldet allerdings auch Nachbesserungsbedarf an. Sie plädiert dafür, die geplanten Verschärfungen auch auf Cannabisextrakte auszuweiten. Andernfalls würden die Anbieter sich besagte Alternativwege suchen, so die Befürchtung. Die Regelungen knüpften an den Wirkstoff, nicht an die äußere Darreichungsform an. Daher sei es »sachlich nicht gerechtfertigt«, wenn Blüten und Extrakte unterschiedlich behandelt würden.
Nächster Stopp für das MedCanG im Gesetzgebungsverfahren ist an diesem Mittwoch der Gesundheitsausschuss des Bundestags. Die Bundesregierung will mit den strengeren Regeln dem florierenden Handel mit Cannabisblüten den Hahn abdrehen; explodierende Cannabis-Importzahlen bei gleichzeitig mäßig gestiegenen Verordnungszahlen hatten das BMG zuletzt auf den Plan gerufen.