Ab heute sind Cannabis-Clubs erlaubt |
dpa |
01.07.2024 11:30 Uhr |
Ab dem heutigen Montag darf in Clubs unter strengen Auflagen Cannabis zu Genusszwecken angebaut und in begrenzten Mengen an Mitglieder abgegeben werden. Zunächst gilt es jedoch, eine amtliche Erlaubnis zu beantragen. / Foto: Demecan
Seit drei Monaten ist Kiffen in Deutschland für Volljährige legal - mit zahlreichen Beschränkungen und Vorgaben, die auch den Cannabis-Anbau in einer privaten Wohnung ermöglichen. Aber nur begrenzt auf je drei Pflanzen. Von Montag an können jetzt auch Vereine an den Start gehen, die gemeinsam größere Mengen produzieren wollen. Dafür gelten aber ebenfalls Auflagen, und Interessierte müssen erst einmal Behördenanträge und einige andere Vorbereitungen angehen. Bis zum Pflanzen, Ernten und den ersten Joints dürfte es noch mehrere Wochen dauern.
Das umstrittene Gesetz, das Besitz und Anbau der Droge für Volljährige zum Eigenkonsum erlaubt, gilt inzwischen seit dem 1. April. Und erklärtes Ziel ist, den kriminellen Schwarzmarkt zurückzudrängen, wo Cannabis mit Beimengungen und hohen Konzentrationen gehandelt wird. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) argumentiert, dass es dann aber eine ausreichende Menge an legalem Stoff braucht – kommen kann der künftig auch aus speziellen Anbau-Einrichtungen.
Erlaubt sind jetzt »Anbauvereinigungen«, wie sie offiziell heißen. Also so etwas wie Clubs für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder Cannabis nicht-kommerziell anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Organisiert sein müssen sie als eingetragene Vereine oder Genossenschaften - als Stiftung oder Unternehmen geht es nicht. Zum Zweck gehört es dem Gesetz zufolge auch, Cannabis-Samen und Stecklinge weitergeben zu können und über Suchtvorbeugung zu informieren.
Die Mitglieder müssen mindestens sechs Monate in Deutschland wohnen, und für Mitgliedschaften muss eine Mindestzeit von drei Monaten gelten. Das soll laut Ministerium Drogentourismus vermeiden. Die Vorstandsmitglieder dürfen nicht wegen Drogendelikten vorbestraft sein. Das Anbau-Areal darf kein Wohngebäude sein und keine auffälligen Schilder haben. Werbung ist tabu, auch Cannabis-Konsum vor Ort und 100 Meter um den Eingang herum. Zu Schulen, Spielplätzen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen müssen es mindestens 200 Meter Abstand sein.