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Manipulationsschutz

Ab 2025 müssen Kassendaten digital ans Finanzamt gehen

Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen, müssen diese nun beim Finanzamt anzeigen. Ab dem 1. Januar 2025 ist nun die elektronische Übermittlung möglich. Die Treuhand Hannover nennt Fristen und Pflichten.
AutorKontaktPZ
Datum 20.12.2024  15:45 Uhr

Für Kassenaufzeichnungen gelten mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen von 2016 neue Regeln. Diese beinhalten nicht nur die Pflicht, eine Kasse mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) zu verwenden, Belege ausgeben zu müssen, sondern auch die Pflicht, die Kassen beim Finanzamt anzuzeigen. Daran erinnert die Steuerberatungsgesellschaft Treuhand in ihrem aktuellen Newsletter.

Bisher hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Verpflichtung zur Meldung der Kassen ausgesetzt. Doch ab dem 1. Januar 2025 wird die digitale Übermittlung von Daten möglich.

Diese Fristen sind laut Treuhand für Meldung zu beachten:

Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen werden, müssen demnach nur gemeldet werden, wenn die Anschaffung bereits zu diesem Zeitpunkt angezeigt wurde.

Außerdem müssen die Meldungen standardisiert erfolgen und folgende Angaben enthalten:

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