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Wanderausstellung
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75 Jahre ABDA

Beim Apothekertag in Berlin im Jahr 1950 wurde die Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretung Deutscher Apotheker (ABDA) gegründet. Eine Wanderausstellung zeigt die Geschichte der ABDA und die Entwicklung eines gemeinsamen Wahrzeichens.
AutorKontaktHolger Goetzendorff
Datum 18.12.2025  16:00 Uhr

Nach dem Zweiten Weltkrieg waren aus den Bezirksapothekerkammern der Reichsapothekerkammer nach und nach Landesapothekerkammern geworden. Sie hatten ihre Grundlage in den zugehörigen Heilberufsgesetzen der Länder. Der von Hans Meyer, dem Beauftragten der Arbeitsgemeinschaft der Apothekerkammern des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Bizone), forcierte Zusammenschluss der Kammern und Verbände führte 1950 auf dem Apothekertag in Berlin zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretung Deutscher Apotheker (ABDA). Als Geschäftsführer prägte Meyer die Geschicke der ABDA bis 1964 maßgeblich.

Unter dem Titel »75 Jahre ABDA und Apotheken-Wahrzeichen« konzipierte die Apothekerkammer Nordrhein eine Ausstellung zur Geschichte und Bedeutung der deutschen Apothekerschaft. Nach Düsseldorf ist sie gegenwärtig in Berlin im ABDA-Haus zu sehen. Die Ausstellung greift das 75-jährige Bestehen der ABDA als thematischen Rahmen auf und beleuchtet nicht nur die Entwicklung des Berufsstandes, sondern auch die Geschichte der Symbolik der öffentlichen Apotheken.

Apotheken-Wahrzeichen

Bis Mitte der 1930er-Jahre gab es kein einheitliches Apotheken-Wahrzeichen. Zum äußeren Erscheinungsbild einer Apotheke gehörte stattdessen ein individuelles Schild, oft aufwendig gestaltet, das auf den Namen der Apotheke hinwies und häufig Figuren von Tieren, Fabelwesen oder einem Schutzpatron zeigte. 1929 schrieb der Apotheker Karl Gissinger aus Engelskirchen-Ründeroth in Nordrhein-Westfalen in der von ihm herausgegebenen Zeitschrift Verunda einen Wettbewerb aus. Aus 967 Einsendungen wurde der Entwurf »Dreimal« von Rudolf Weber ausgewählt, ein Emblem, das auch internationale Bedeutung erlangte.

Bereits weniger Jahre später wurde von der Reichsapothekerkammer erneut ein Gebrauchsgrafiker-Wettbewerb ausgeschrieben, um ein einheitliches Wahrzeichen zu schaffen. Es gingen etwa 500 Entwürfe ein, aus denen ein rotes A mit weißem Kreuz im linken Schenkel ausgewählt wurde. Der Entwurf von 1936 stammte von Paul Weise und wurde durch den Austausch des weißen Kreuzes durch ein altgermanisches Runenzeichen, die so genannte Man-Rune oder Lebensrune, ideologisch angepasst.

Nach dem Verbot nationalsozialistischer Symbole wie der Man-Rune erschienen in den Fachzeitschriften immer wieder neue Entwürfe des Apotheken-Wahrzeichens. Eine Umfrage aus dem Jahr 1946 bestätigte den hohen Wiedererkennungswert des gotischen A. Die Apothekerkammer Nordrhein schlug 1950 im Austausch für die Lebensrune einen Giftbecher mit Schlange vor. Eingetragen in das Warenzeichenregister beim Deutschen Patentamt gingen die Rechte 1974 auf den Deutschen Apotheker-Verein über, der eine Verbandszeichensatzung erließ. Dort ist auch festgelegt, dass das Rote A nur auf weißem Grund verwendet werden darf.

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