Die Ausstellung »75 Jahre ABDA und Apotheken-Wahrzeichen« ist zurzeit im ABDA-Haus in Berlin zu sehen. / © PZ/Alexander Müller
Nach dem Zweiten Weltkrieg waren aus den Bezirksapothekerkammern der Reichsapothekerkammer nach und nach Landesapothekerkammern geworden. Sie hatten ihre Grundlage in den zugehörigen Heilberufsgesetzen der Länder. Der von Hans Meyer, dem Beauftragten der Arbeitsgemeinschaft der Apothekerkammern des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Bizone), forcierte Zusammenschluss der Kammern und Verbände führte 1950 auf dem Apothekertag in Berlin zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretung Deutscher Apotheker (ABDA). Als Geschäftsführer prägte Meyer die Geschicke der ABDA bis 1964 maßgeblich.
Unter dem Titel »75 Jahre ABDA und Apotheken-Wahrzeichen« konzipierte die Apothekerkammer Nordrhein eine Ausstellung zur Geschichte und Bedeutung der deutschen Apothekerschaft. Nach Düsseldorf ist sie gegenwärtig in Berlin im ABDA-Haus zu sehen. Die Ausstellung greift das 75-jährige Bestehen der ABDA als thematischen Rahmen auf und beleuchtet nicht nur die Entwicklung des Berufsstandes, sondern auch die Geschichte der Symbolik der öffentlichen Apotheken.
1945 Ernennung eines Deutschen Gutachterausschusses durch die Britische Militärverwaltung
1946 Wirtschaftliche Vereinigung der Apothekerkammern der Britischen Zone (Geschäftsführung: Apothekerkammer Nordmark, Hamburg)
1948 Arbeitsgemeinschaft der französisch besetzten Zone in Tübingen
1948 Arbeitsgemeinschaft der Apothekerkammern des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, Bizone (Beauftragter Dr. Hans Meyer in Frankfurt)
1949 Beitritt des Berliner Apotheker-Vereins
1949 Zusammenschluss der Apothekervereine zu der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekervereine
1950 Gründung des »Bund Deutscher Apothekervereine«
1950 Auf dem Berliner Apothekertag entstand auf Antrag des Vorstands am 12.7.1950 und nach dem Beitritt der Kammern aus Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern sowie des Badischen Apothekervereins die Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen Deutscher Apotheker (ABDA)
1951 Das Apotheken-Wahrzeichen, ein Rotes A mit Arzneikelch und Schlange, wird am 25. Dezember 1951 in der Pharmazeutischen Zeitung – Nachrichten vorgestellt
1953 Neugründung der Dachorganisation des Deutschen Apotheker-Vereins in Frankfurt
1956 Gründung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern (BAK) in Hannover
1958 traten die Kammern des zuvor französisch verwalteten Saarlandes bei und ab 1990 sukzessive die Kammern der ehemaligen DDR
1975 gehen die Rechte des Roten A auf den DAV über
1982 ABDA-Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
seit 2016 ABDA-Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (17 Kammern und Verbände)
Bis Mitte der 1930er-Jahre gab es kein einheitliches Apotheken-Wahrzeichen. Zum äußeren Erscheinungsbild einer Apotheke gehörte stattdessen ein individuelles Schild, oft aufwendig gestaltet, das auf den Namen der Apotheke hinwies und häufig Figuren von Tieren, Fabelwesen oder einem Schutzpatron zeigte. 1929 schrieb der Apotheker Karl Gissinger aus Engelskirchen-Ründeroth in Nordrhein-Westfalen in der von ihm herausgegebenen Zeitschrift Verunda einen Wettbewerb aus. Aus 967 Einsendungen wurde der Entwurf »Dreimal« von Rudolf Weber ausgewählt, ein Emblem, das auch internationale Bedeutung erlangte.
Bereits weniger Jahre später wurde von der Reichsapothekerkammer erneut ein Gebrauchsgrafiker-Wettbewerb ausgeschrieben, um ein einheitliches Wahrzeichen zu schaffen. Es gingen etwa 500 Entwürfe ein, aus denen ein rotes A mit weißem Kreuz im linken Schenkel ausgewählt wurde. Der Entwurf von 1936 stammte von Paul Weise und wurde durch den Austausch des weißen Kreuzes durch ein altgermanisches Runenzeichen, die so genannte Man-Rune oder Lebensrune, ideologisch angepasst.
Nach dem Verbot nationalsozialistischer Symbole wie der Man-Rune erschienen in den Fachzeitschriften immer wieder neue Entwürfe des Apotheken-Wahrzeichens. Eine Umfrage aus dem Jahr 1946 bestätigte den hohen Wiedererkennungswert des gotischen A. Die Apothekerkammer Nordrhein schlug 1950 im Austausch für die Lebensrune einen Giftbecher mit Schlange vor. Eingetragen in das Warenzeichenregister beim Deutschen Patentamt gingen die Rechte 1974 auf den Deutschen Apotheker-Verein über, der eine Verbandszeichensatzung erließ. Dort ist auch festgelegt, dass das Rote A nur auf weißem Grund verwendet werden darf.