6,6 Millionen Packungen Benzos und Z-Substanzen auf Kassenrezept |
Daniela Hüttemann |
02.05.2024 07:00 Uhr |
Benzodiazepine und Z-Substanzen können auch in therapeutischen Dosen schnell abhängig machen. / Foto: Getty Images/Bojan Vujicic
Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) hat die Verordnungsraten von Benzodiazepinen und Z-Substanzen in peroraler Form auf GKV-Rezepten im Jahr 2023 untersucht. Demnach wurden 3,4 Millionen Packungen Benzodiazepine als Anxiolytika, zusätzliche 264.000 Packungen Benzodiazepine als Hypnotika/Sedativa sowie 3,0 Millionen Packungen Z-Substanzen (Eszopiclon, Zolpidem und Zopiclon) von den Apotheken auf Muster 16 abgegeben. Das entspricht insgesamt 90 Packungen pro 1000 Versicherte, berichtet das DAPI in seiner Zahl des Monats. Einen Vergleich zu den Vorjahren zieht das Institut dabei nicht.
»Allerdings werden Verordnungen von Benzodiazepinen und Z-Substanzen für GKV-Versicherte häufig und vermehrt auf Privatrezepten ausgestellt«, gibt das DAPI zu bedenken. Dadurch entzögen sich Patienten und Verordnende der von der Arzneimittelrichtlinie intendierten Steuerung und der gesundheitspolitischen Auseinandersetzung mit dem tatsächlichen medizinischen Bedarf.
Einer Sekundärdatenanalyse von Privatverordnungen aus dem Jahr 2023 zufolge lag der Anteil der Privatrezepte im Zeitraum 2014 bis 2020 bundesweit über 38 Prozent (34,8 Prozent in Westdeutschland, 53,6 Prozent in Ostdeutschland). »Hausärzte griffen weit häufiger als Neurologen und Psychiater zu Privatverordnungen«, berichteten die Autoren vergangenes Jahr in »Das Gesundheitswesen«.
Gemäß Arzneimittelrichtlinie dürfen Benzodiazepine als Hypnotika und Anxiolytika nur für eine Kurzzeittherapie bis zu vier Wochen verordnet werden; länger nur in begründeten Ausnahmefällen. Hier wird vielfach auf Privatrezepte ausgewichen.