5,4 Prozent der GKV-Rezepte per Botendienst |
Botendienst der Apotheke: Im Zuge der Corona-Pandemie wurde die Belieferung im Botendienst gestärkt, um vor allem ältere Menschen vor Infektionen zu schützen. / © Imago/Steinach
Zur Arzneimittelversorgung nutzen Menschen über 65 Jahre den Botendienst häufiger als Menschen, die jünger sind. Dies wird anhand einer Analyse des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) im Zeitraum von Januar bis Juni 2024 deutlich. Demnach lag der Anteil der im Botendienst gelieferten Rezepte zulasten der GKV für Personen über 65 Jahren bei 5,4 Prozent. Bei Personen unter 65 Jahren betrug der Anteil 2,7 Prozent. Die Möglichkeit, Rezepte im Botendienst zu beliefern, soll unter anderem vulnerable Bevölkerungsgruppen, wie Personen ab 65 Jahren, vor Infektionen schützen. Im Zuge der Corona-Pandemie wurde der Botendienst gestärkt.
Seit dem Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVersVO) im April 2020 haben Apotheken die Möglichkeit, ein Honorar für ihre Botendienste mit den Krankenkassen abzurechnen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) wurde der Zuschlag für den Botendienst ab dem 1. Januar 2021 verstetigt. Im Zeitraum Mai 2020 bis März 2021 wurden durchschnittlich bundesweit 6,6 Prozent der GKV-Rezepte im Botendienst abgerechnet, wie eine frühere DAPI-Auswertung belegt.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.