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Q2-Pauschale leicht gesenkt

423 Euro für jeden Notdienst

Der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) hat eine Pauschale von 423,32 Euro für jeden im zweiten Quartal 2023 geleisteten Vollnotdienst festgesetzt. Der Nacht- und Notdienstfond (NNF) überweist die Pauschalen am Ende dieser Woche direkt an die Apotheken.
PZ
14.09.2023  15:10 Uhr

Im Vergleich zum Vorquartal sank die Notdienstpauschale von 433,38 Euro um 10,06 Euro, das sei ein Minus von 2,32 Prozent, wie der NNF heute mitteilte. Vollnotdienste sind Dienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20 Uhr bis mindestens 6 Uhr vollständig erbracht werden. Laut NNF leisteten die 17.795 Apotheken in Deutschland im zweiten Quartal 2023 insgesamt 94.701 Vollnotdienste.

Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Zahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen. Für jede abgegeben Rx-Packung zu Lasten der Krankenkassen fließen 21 Cent in Fonds. 

Mit Stand 8. September 2023, 24 Uhr wiesen die Treuhandkonten des NNF einen aus den Vorquartalen sowie dem II. Quartal 2023 (April bis Juni) resultierenden Einnahmenstand von rund 40,2 Millionen Euro auf (Vorquartal: 40,8 Millionen Euro). Den Einnahmen gegenzurechnen sind demnach die gemäß anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von knapp 120.000 Euro.

Es verbleibt nach DAV-Angaben ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von etwa 40 Millionen Euro. Die Verwaltungsausgabenquote liegt demnach bei 0,3 Prozent.

1,5 Prozent mehr Packungen 

Wie die Landesapothekerkammern dem NNF meldeten, wurden im 2. Abrechnungsquartal 2023 insgesamt 94.701 Vollnotdienste (Vorquartal: 93.904 Vollnotdienste) geleistet. Somit ergibt sich pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 423,32 Euro (Vorquartal: 433,38 Euro).

Wie der DAV weiter mitteilte, wurden im zweiten Quartal 2023 191.462.422 Rx-Packungen umgesetzt. Damit sank demnach die Packungsabgabemenge um 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorquartal. Sie stieg um 2,71 Prozent zum Vergleichsquartal des Vorjahres.

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes wurde 2013 gegründet. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF mittlerweile die Telematikinfrastruktur (TI) für Apotheken und rechnet in Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) ab.

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