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Medienbericht

253 Impfschäden nach Covid-Impfung offiziell anerkannt

Die Bundesländer haben nach Angaben der «Welt am Sonntag» bislang 253 Anträge auf Entschädigung wegen einer schweren unerwünschten Nebenwirkung der Corona-Impfung bewilligt.
AutorKontaktdpa
Datum 30.01.2023  13:30 Uhr

Das habe eine eigene bundesweite Umfrage bei den Versorgungsämtern der Länder ergeben, berichtete die Zeitung. 1808 Anträge haben die Länder den Angaben zufolge abgelehnt. Derzeit seien noch 3968 Anträge bei den Ländern in Bearbeitung, weitere könnten folgen.

Solche Anträge sind sehr selten. In Deutschland sind bis Anfang des Jahres nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) rund 192 Millionen Corona-Impfungen gegeben worden. Rund 65 Millionen Menschen wurden mindestens einmal geimpft.

Als Impfschäden werden etwa Herzmuskelentzündungen, Sinusthrombosen (Verstopfung bestimmter Blutgefäße im Gehirn) und das Guillain-Barré-Syndrom anerkannt. Das ist eine Nervenerkrankung, die oft mit Kribbeln und Taubheitsgefühl beginnt und zu Muskelschwäche und Lähmungserscheinungen führen kann. Vereinzelt wurden nach Angaben der «Welt am Sonntag» auch Todesfälle durch die Impfung anerkannt.

Ob ein Anspruch auf eine staatliche Versorgung bei einem Impfschaden besteht, entscheidet das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes. Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kann dies bei sehr gravierenden Impfkomplikationen erfolgen, die «längerfristig eine gesundheitliche oder wirtschaftliche Folge darstellen». Zur Versorgung zählen etwa Rentenzahlungen je nach Schwere des Gesundheitsschadens, Heilbehandlungen oder Hinterbliebenenversorgung.

Das Verfahren ist ein anderes als bei einem Verdacht auf eine Impfkomplikation, den Ärzte beim Gesundheitsamt melden müssen. Dies geschieht bei Symptomen, die über das übliche Maß einer gewöhnlichen Impfreaktion hinausgehen. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sammelt die Meldungen bundesweit.

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