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Lunapharm: Kein Anfangsverdacht der Bestechlichkeit

 

Die Justiz hat im Skandal um den illegalen Medikamentenhandel in Brandenburg keine Hinweise auf Korruption im Landesamt für Gesundheit gefunden. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Prüfung aufgrund einer Strafanzeige des Amtes gegen zwei Mitarbeiter eingestellt, teilte der Leiter der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruption in Neuruppin, Frank Winter, heute mit.

 

Dem Brandenburger Pharmahändler Lunapharm wird vorgeworfen, in Griechenland gestohlene und womöglich unsachgemäß gelagerte Krebsmedikamente an Apotheken in mehrere Bundesländer geliefert zu haben. Trotz erster Hinweise bereits im Jahr 2016 wurde der Firma erst vor zwei Wochen die komplette Betriebserlaubnis entzogen.

 

Brandenburgs unter Druck stehende Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) hatte ein Versagen der behördlichen Aufsicht eingeräumt. Der Präsident des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Detlev Mohr, hatte im Gesundheitsausschuss des Landtags erklärt, ohne Vorsatz sei das Verhalten der beiden Mitarbeiter kaum erklärlich. Deshalb habe er die Justiz gebeten, den Verdacht der Vorteilsnahme zu prüfen.

 

Oberstaatsanwalt Winter sagte, man habe für die Prüfung umfangreich Akten gesichtet, Zeugen seien aber nicht gehört worden. Unter anderem die Einbeziehung in- und ausländischer Behörden in die Aufklärung der Herkunft der Medikamente durch die beiden Mitarbeiter spreche gegen ein korruptes Verhalten. Die Staatsanwaltschaft sei aber auch nicht zu einer allgemeinen Rechtmäßigkeitsprüfung von Verwaltungshandeln berufen. Unabhängig davon ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen Verantwortliche des Pharmaunternehmens.

 

Gesundheitsministerin Golze erklärte, sie begrüße, dass die Justiz keinen Anfangsverdacht festgestellt habe. «Mir fällt ein großer Stein vom Herzen, denn damit ist klar, dass die Fehler, die passiert sind, nicht auf kriminelle Energie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesamtes zurückzuführen sind», hieß es in einer Mitteilung. Nun sei es die Aufgabe zu klären, warum es dennoch dazu kam, dass die Aufsicht nicht rechtzeitig einschritt.

Nach Informationen des in Berlin erscheinenden «Tagesspiegels» ist noch kurz vor dem Entzug der Betriebserlaubnis für den in Blankenfelde-Mahlow (Teltow-Fläming) ansässigen Pharmahändler am 20. Juli bei einer für Bayern bestimmten Sendung festgestellt worden, dass die Transportpapiere nicht zur Ware passten. Die Aufsichtsbehörden aus Bayern hätten erhebliche Abweichungen zwischen dem Lieferschein und der transportierten Ware entdeckt, berichtet das Blatt unter Berufung auf das brandenburgische Gesundheitsministerium. Darüber sei die Staatsanwaltschaft Potsdam informiert worden. Offensichtlich habe das Unternehmen bis zuletzt unbehelligt von Brandenburgs Gesundheitsbehörde Geschäfte machen können.

Lesen Sie dazu auch

Illegale Krebsmedikamente: Chronik eines Behördenversagens, PZ 31/2018

Pharmaskandal: Licht ins Dunkel, PZ 30/2018

 

01.08.2018 l PZ/dpa

Foto: Fotolia/kritchanut