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Abgase: Umweltverbände begrüßen Diesel-Urteil

 

Der Chef der klagenden Deutschen Umwelthilfe hat das Leipziger Urteil als klares Signal an die Bundesregierung begrüßt. «Ich glaube, wir haben heute einen ganz großen Tag für die saubere Luft in Deutschland erreicht», sagte Jürgen Resch zur Entscheidung der Bundesverwaltungsrichter heute. Der Bund muss Resch zufolge nun verstehen, was das bedeute: «Ganz schnell für eine einheitliche Regelung mit einer «Blauen Plakette» sorgen und die betrügerische Autoindustrie dazu bringen, die neun Millionen Euro-5- und Euro-6-Diesel auf Einhaltung der Abgaswerte auf der Straße nachzurüsten.»

 

Bei Umweltschützern kam das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts insgesamt gut an. «Jede Stadt kann nun das Recht ihrer Bürger auf saubere Luft selbst durchsetzen», sagte Greenpeace-Sprecher Niklas Schinerl. Die Umsetzung des Urteils werde aber bald zeigen, dass nur eine bundesweit einheitliche Regelung mit einer «blauen Plakette» einen Flickenteppich unterschiedlicher Regeln verhindern könne. «Die Bundesregierung muss mit einer Plakette verhindern, dass bald niemand mehr weiß, welcher Diesel noch in welche Stadt fahren kann», forderte er.

 

Der Präsident des Deutschen Naturschutzrings, Kai Niebert, nannte das Urteil der Leipziger Richter einen «Gewinn für die Gesundheit der Bürger» und «historisch». «Die Gerichte zwingen nun den Gesetzgeber zu handeln», sagte er. Es brauche nun einen starken und günstigen öffentlichen Nahverkehr, eine «blaue Plakette» für relativ saubere Autos und verpflichtende Nachrüstungen von Dieselautos auf Kosten der Autobauer.

 

«Die Autoindustrie hat sich böse verzockt», sagte Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Damit wachse der Druck auf Politik und Hersteller, die Schadstoffbelastung der Luft durch den Straßenverkehr zu reduzieren. Besonders betroffene Städte müssten nun schnellstmöglich zu Vorreitern der Verkehrswende gemacht werden.

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Nach BVG-Urteil: Einheitliche Diesel-Regeln gefordert, Meldung vom 27.02.2018

Bundesverwaltungsgericht: Diesel-Fahrverbote zulässig, Meldung vom 27.02.2018

 

27.02.2018 l dpa

Foto: Fotolia/kamasign

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