Alkoholsucht: Nalmefen bleibt erstattungsfähig |

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für den Opioidsystem-Modulator Nalmefen (Selincro®) keinen Zusatznutzen in der Therapie Alkoholkranker anerkannt. Hersteller Lundbeck und der GKV-Spitzenverband haben nun sechs Monate Zeit, sich auf einen neuen Erstattungspreis zu einigen. Das Präparat bleibe weiterhin verfügbar und erstattungsfähig, versicherte Lundbeck gestern nach Bekanntgabe des G-BA-Beschlusses.
Nalmefen ist zugelassen zur Reduktion des Alkoholkonsums bei erwachsenen Patienten mit Alkoholabhängigkeit, deren Alkoholkonsum sich auf einem hohen Risikoniveau befindet, bei denen keine körperlichen Entzugserscheinungen vorliegen und für die keine sofortige Entgiftung erforderlich ist.
Laut Lundbeck hat der G-BA den Zusatznutzen von Nalmefen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Naltrexon aus formal-methodischen Gründen nicht anerkannt. Das dänische Unternehmen sieht dagegen die Überlegenheit seines Präparats valide und robust belegt, heißt es in einer Pressemitteilung. Auch die
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) habe die Vergleichbarkeit von Nalmefen und Naltrexon betont. Im Januar hatten die DGPPN und andere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen das Medikament in ihre neue S3-Leitlinie zur Behandlung alkoholbezogener Störungen aufgenommen. Damit waren die Experten erstmals vom bisherigen Therapieziel der totalen Abstinenz abgerückt.
Trotz des für Lundbeck schlechten G-BA-Beschlusses gehe man zuversichtlich in die Verhandlungen. Denn auch in ökonomischer Sicht sei Nalmefen dem Naltrexon überlegen. «Die Einnahme nach Bedarf führt bereits jetzt zu einer Kostensenkung von mehr als 20 Prozent gegenüber einer Behandlung mit der Vergleichssubstanz», betont Geschäftsführer Dierk Schoch. (dh)
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Wirkstoffprofil Nalmefen (Selincro® / 2014) in unserer Datenbank Neue Arzneistoffe
20.02.2015 l PZ
Foto: Lundbeck