Krebs: Registergesetz in Kraft |

Im Kampf gegen Krebs sollen flächendeckende Früherkennung und optimierte Therapien die Krankheit besser behandelbar machen oder dazu führen, dass sie gar nicht erst ausbricht. Ein Instrument sind dabei einheitliche Krebsregister, die sämtliche Patientendaten erfassen. Das Gesetz, das dies möglich macht, ist heute in Kraft getreten. Es trägt den sperrigen Namen «Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister» oder kurz «Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz» (KFRG).
Mit regelmäßigen Schreiben sollen Versicherte zudem zu Untersuchungen auf Darm- und Gebärmutterhalskrebs eingeladen werden. Die Details dieser Früherkennungsprogramme müssen aber noch ausgearbeitet werden. Der Gang zur Vorsorge bleibt freiwillig. Bei Darmkrebs zielen die Untersuchungen auf Menschen über 50, die Angebote zur Kontrolle auf Gebärmutterhalskrebs richten sich an Frauen zwischen 20 und 65.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) wies darauf hin, dass Krebs die zweithäufigste Todesursache in Deutschland ist. Das neue Gesetz schaffe die Voraussetzungen dafür, «dass die Krebsfrüherkennung mehr Menschen erreicht und eine Krebsbehandlung so erfolgreich wie möglich gestaltet werden kann». Der Aufbau klinischer Krebsregister wird nach Bahrs Einschätzung die onkologische Behandlung deutlich verbessern. Bereits bestehende Krebsregister werden nun ergänzt und bundesweit vereinheitlicht. Erfasst werden Patientendaten zu Diagnose, Behandlung, Nachsorge und Rückfällen. (gm)
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09.04.2013 l PZ/dpa
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