Krebsregistergesetz auch vom Bundesrat gebilligt |

Der Bundesrat hat heute in Berlin das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz gebilligt. Es ist Teil des Nationalen Krebsplans, den das Bundesgesundheitsministerium (BMG), die Bundesländer sowie Krankenkassen und Verbände 2008 gemeinsam beschlossen hatten. Das Gesetz soll den Kampf gegen den Krebs durch mehr Früherkennung und bessere Therapien voranbringen.
Die Register sollen Daten zur Diagnose, Behandlung und Nachsorge von Krebserkrankungen im gesamten Bundesgebiet in einheitlicher Form erfassen. Auch sollen sie Zahlen zum Auftreten und zur Häufigkeit von Krebs und zu Überlebensraten enthalten, die später in die sogenannten epidemiologischen Krebsregister fließen. Mit regelmäßigen persönlichen Briefen soll zudem zu Untersuchungen zu Darm- und Gebärmutterhalskrebs eingeladen werden. Der Gang zur Vorsorge bleibt jedoch freiwillig.
Die Kosten von voraussichtlich 8 Millionen Euro für den Aufbau des Krebsregisters werden zu 90 Prozent von der Deutschen Krebshilfe übernommen, die Bundesländer stellen 800.000 Euro zur Verfügung. Der Aufbau der Krebsregister wird jedoch noch einige Jahre dauern.
In Deutschland sterben jährlich mehr als 218.000 Menschen an Krebs. Die Krankheit ist somit die zweithäufigste Todesursache. (ke)
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01.03.2013 l PZ
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