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«Pille danach»: Diskussion um Wirkmechanismus

 

Ärzte an katholischen Kliniken in Nordrhein-Westfalen sollen nach Ansicht des Kölner Erzbischofs Josef Kardinal Meisner vergewaltigten Frauen in Zukunft die «Pille danach» verschreiben können. Meisner hatte vergangene Woche erklärt, er halte den Einsatz eines Notfallkontrazeptivums, das die Befruchtung der Eizelle verhindert, nach einer Vergewaltigung für vertretbar. Präparate, die die Einnistung eines bereits befruchteten Eis hemmen, lehnt die Kirche jedoch weiterhin ab.

 

Dabei ist der genaue Wirkmechanismus der beiden in Deutschland erhältlichen Notfallkontrazeptiva ellaOne® (Ulipristalacetat) und PiDaNa® (Levonorgestrel) nicht genau bekannt. Es wird angenommen, dass beide hauptsächlich den Eisprung unterdrücken oder verzögern. Das Gestagen Levonorgestrel kann zum Verhindern einer Schwangerschaft bis zu 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden, bei einer bereits bestehenden Schwangerschaft schadet es nicht. Der selektive Progesteronrezeptor-Modulator Ulipristalacetat wirkt bis zu 5 Tage nach dem Verkehr. Vor einer Anwendung muss eine bestehende Schwangerschaft jedoch ausgeschlossen werden.

 

Frühere Annahmen, dass Levonorgestrel die Fähigkeit der Spermien zur Wanderung und Penetration der Eizelle vermindern könne, konnten neuere Untersuchungen nicht bestätigen. Als gesichert gilt zumindest, dass das Gestagen nicht mehr wirksam ist, sobald sich ein befruchtetes Ei in der Gebärmutter eingenistet hat. Die Mehrheit der Wissenschaftler ist sich zudem einig, dass die beiden Präparate auch die Wanderung des Eis zur Gebärmutter und die anschließende Implantation nicht verhindern können. Studien konnten bislang keine Veränderungen der Gebärmutterschleimhaut zeigen, die eine Einnistung möglicherweise stören könnten.

 

Das sieht auch der Berufsverband der Frauenärzte so: «Wenn der Eisprung bereits erfolgt ist, die Eizelle sich aus dem Eierstock gelöst hat und im Eileiter oder in der Gebärmutter befindet, so verhindert die ‚Pille danach’ weder die Befruchtung dieser Eizelle noch die Einnistung in der Gebärmutter», heißt es in einer Pressemitteilung. Beide Arzneimittel seien daher als Verhütungsmittel einzustufen, nicht als Abtreibungsmittel. (va)

 

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05.02.2013 l PZ

Foto: Fotolia/Resnick