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Kassenabschlag: BVDAK appelliert an Regierung

 

Der Bundesverband Deutscher Apotheker­kooperationen (BVDAK) fordert die Politik in einer Resolution einstimmig dazu auf, beim Thema Kassenabschlag ein Machtwort zu sprechen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das Bundesversicherungsamt sollen demnach dafür sorgen, dass der Kassenabschlag 2013 bis zu einer endgültigen Entscheidung der Schiedsstelle bei 1,75 Euro verbleibt. Auch Retaxationen sollten in dieser Zeit nicht erlaubt sein, heißt es in einer Pressemeldung des BVDAK.

 

Weiter fordern die Apotheker in der Ende vergangener Woche in München auf dem 5. Kooperationsgipfel im Apothekenmarkt verabschiedete Resolution, für 2014 einen Kassenabschlag von 95 Cent festzusetzen, sofern sich Krankenkassen und Apotheker bis dahin  nicht einigen und auch die Schiedsstelle nicht zu einer Entscheidung kommt. Sollte auch danach keine Einigung gelingen, fordert der BVDAK, den Kassenabschlag ab 2015 um 10 Cent jährlich zu senken.

 

Zum Hintergrund: Seit 1989 müssen Apotheken den Krankenkassen einen Rabatt auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren. Die Höhe des Abschlags für das Jahr 2013 steht noch nicht fest. Die Krankenkassen wollen den für die Jahre 2011 und 2012 als Sonderopfer erhöhten Abschlag von 2,05 Euro als Verhandlungsbasis zugrunde legen. Die Apotheker bestehen dagegen auf dem 2010 veranschlagten Rabatt von 1,75 Euro als Ausgangspunkt. Bis zum Entscheid der Schiedsstelle rechnen Apotheken deshalb vorerst mit dieser Summe ab. Dafür sehen die Kassen jedoch keine Legitimation und drohen mit Retaxierungen und rechtlichen Schritten. (ke)

 

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11.02.2013 l PZ

Foto: Fotolia/MP2