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Cannabis-Verordnung

16 Facharztgruppen benötigen keine Genehmigung mehr

Allgemeinmediziner, Internisten sowie weitere Facharztgruppen und Mediziner mit bestimmten Zusatzbezeichnungen dürfen künftig medizinisches Cannabis verordnen, ohne zuvor die Genehmigung einer Kasse einzuholen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) begrüßt dies.
Anne Orth
19.07.2024  09:30 Uhr
VCA hofft, dass künftig mehr Ärzte Cannabis verordnen

VCA hofft, dass künftig mehr Ärzte Cannabis verordnen

Nach Ansicht von Christiane Neubaur, Apothekerin und Geschäftsführerin des Verbands der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), stellt die Neuregelung »einen Fortschritt und eine Erleichterung für die Ärzteschaft« dar. Als Erfolg wertete sie, dass entweder eine bestimmte Facharztausbildung oder eine bestimmte Zusatzbezeichnung ausreiche, damit Ärzte künftig vom Genehmigungsvorbehalt ausgenommen sind. Ursprünglich sollte beides zur Bedingung gemacht werden. Sie hoffe, dass künftig »mehr Ärzte Cannabis verschreiben und die Patienten nicht mehr auf Telemedizin angewiesen sind«, sagte Neubaur. Zunächst müsse der Beschluss jedoch in Kraft treten.

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