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Gerichtsurteil

Zwangsmitgliedschaft in Kammer ist rechtens

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Klagen von zwei Krankenschwestern gegen die Zwangsmitgliedschaft in der umstrittenen Pflegekammer zurückgewiesen. Der Beitritt zur Kammer habe vom Land Niedersachsen angeordnet werden dürfen, teilte das OVG am Donnerstag mit.
dpa
PZ
22.08.2019  17:18 Uhr

Die Proteste gegen die Pflegekammer in Niedersachsen waren breit - nun sind zwei Krankenschwestern gescheitert. Sie haben sich erfolglos dagegen gewehrt, Mitglied der neuen Kammer werden zu müssen. »Die Belastung durch die Mitgliedschaft ist nicht so schwerwiegend, dass der Gesetzgeber sie nicht anordnen durfte«, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Über die Höhe der Beiträge für die Pflegekammer musste das Gericht in den beiden Verfahren nicht entscheiden. Die beiden Klägerinnen hatten sich grundsätzlich gegen den Zwang gewehrt, Mitglied in der Kammer sein zu müssen.

Die Einrichtung der Pflegekammer war in Niedersachsen von starken Protesten von Krankenschwestern und Pflegern begleitet worden, sie war im Jahr 2016 von der rot-grünen Landesregierung angeschoben worden. Die Kammer ist ähnlich wie Ärzte- oder Handwerkskammer eine berufsständische Selbstverwaltung. Alle Fachkräfte der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in Niedersachsen müssen ihr beitreten und einen nach ihrem Einkommen gestaffelten Beitrag zahlen.

Die Entscheidung am Donnerstag fiel in zweiter Instanz, eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließen die Richter des 8. Senats des OVG nicht zu.

 

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