Zustellung von Masken-Voucher kann bis Februar dauern |
Jennifer Evans |
11.01.2021 12:30 Uhr |
Apotheken dürfen Atemschutzmasken nur noch an ihre Kunden rausgeben, wenn ein Gutschein der Krankenkasse vorliegt. / Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto
Risikopatienten müssen seit dem 7. Januar einen Gutschein vorlegen, wenn sie in der Apotheke eine Atemschutzmaske für eine geringe Selbstbeteiligung bekommen wollen. Viele Versicherte haben aber bislang noch keine Voucher von ihrer Krankenkasse erhalten und sind ungeduldig. Diese Verzögerung müssen oft die Apotheken den Kunden erklären. Hintergrund der Masken-Verteilaktion ist eine kurzfristige Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vom Dezember 2020, die rund 27 Millionen Deutschen den Anspruch auf Atemschutzmasken zusichert.
Zumindest die Versicherten der DAK-Gesundheit müssen sich wohl nicht mehr allzu lange gedulden. Wie die Kasse auf Anfrage der Pharmazeutischen Zeitung sagte, sind dort am Freitag 900.000 Gutscheine aus der Bundesdruckerei eingetroffen. Der Versand der gesamten Marge samt Anschreiben an die Versicherten starte am Dienstag, so ein DAK-Sprecher. »Wir haben dies in den vergangenen Wochen sehr gut vorbereitet, sodass wir sofort mit dem Versand starten können«, betonte er. Insgesamt erwartet die DAK-Gesundheit drei Millionen Gutscheine, die sofort in den Versand gehen, sobald die Lieferungen der Bundesdruckerei eintreffen. »Wir gehen aber davon aus, dass sich dies bis Anfang Februar hinziehen kann.«
Bei der AOK Bayern sieht es hingegen nicht so gut aus. Dort sind bis Freitag noch keine Voucher eingetroffen, wie die Krankenkasse gegenüber der PZ sagte. Auch ein »konkreter Liefertermin ist uns nicht bekannt«, so eine Sprecherin. Doch sie versicherte, dass der Versand erfolge, sobald die Gutscheine vorlägen. Ähnlich sieht es bei der AOK Baden-Württemberg aus. Auch dort wartet man noch auf die Coupons, geht aber davon aus, dass diese »in den kommenden Tagen« eintreffen. Im Gegensatz dazu hat die AOK Rheinland/Hamburg ihre erste Gutschein-Lieferung bereits erhalten und will diese »im Verlauf dieser Woche an die anspruchsberechtigten Personen, die 75 Jahre alt und älter sind« versenden, wie eine Sprecherin gegenüber der PZ bestätigte.
Für gut vorbereitet hält sich nach eigenen Angaben auch die Barmer. »Wir haben alle notwendigen Vorbereitungen getroffen, um umgehend mit dem Versand der Voucher (Berechtigungsscheine für die FFP2-Masken) zu beginnen, wenn wir diese erhalten haben«, heißt es auf Nachfrage der PZ. Bekommen hat die Kasse aber bislang noch keine Berechtigungsscheine der Bundesdruckerei. Wie die DAK-Gesundheit geht man auch bei der Barmer davon aus, dass die Auslieferung »voraussichtlich erst Ende der ersten Februarwoche abgeschlossen sein« wird.
Die Techniker Krankenkasse (TK) hat bereits am vergangenen Donnerstag die ersten Schutzmasken-Coupons bekommen. Der Versand beginne in Kürze, so eine Sprecherin zur PZ. »Nach und nach erhalten die Anspruchsberechtigten die Masken-Coupons, und zwar in dieser Reihenfolge: zunächst Personen ab 75 Jahren, danach Personen ab 70 Jahren und Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, danach Personen ab 60 Jahren.« Aufgrund der Menge von mehreren Millionen Schreiben werde sich der Versand voraussichtlich bis in den Februar hinein hinziehen, heißt es auch seitens der TK.
Laut den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll die Bundesdruckerei die Gutscheine in drei Tranchen an die Krankenkassen ausliefern. Die Anspruchsberechtigten bekommen zwei Gutscheine für je sechs Atemschutzmasken. Für jeden Coupon zahlen sei einen Eigenanteil von 2 Euro. Der erste gilt zwischen dem 1. Januar 2021 und 28. Februar 2021, der zweite vom 16. Februar 2021 bis 15. April 2021. Die Masken werden gestaffelt nach dem Alter der Versicherten zugestellt.