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Verbändefusion

Zum 1. Januar 2026 kann der MAV starten

Die Fusion der drei Landesapothekerverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt war gestern großes Thema bei der Mitgliederversammlung in Erfurt. Es braucht eine Dreiviertelmehrheit der Mitglieder aller drei Verbände für die Umsetzung des Projekts. 
Melanie Höhn
14.11.2024  14:00 Uhr

Steigerung des Mitgliederservices

Vorrangig gehe es bei der Fusion nicht um finanzielle Synergieeffekte, sondern um eine qualitative Stabilisierung und Steigerung des Mitgliederservices, führte Schneeberg weiter aus. Durch die Fusion soll zudem die Fähigkeit ausgebaut werden, auf Herausforderungen agil und wirkungsstark reagieren zu können. Durch die Bündelung der Kräfte entstehe ein adäquater Gegenpol etwa zu den Verhandlungspartnern der Krankenkassen. Auch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und der Bereich Public Affairs könnten durch eine Fusion schlagkräftiger werden.

Noch nicht entschieden sei, ob sich ein neuer MAV der ADA anschließt oder eine eigene Tarifgemeinschaft gründet.

Konkreter Zeitplan

Die Klausur der Vorstände der drei Verbände soll am am 8. und 9. Januar 2025 stattfinden. Geplant ist, dass bis März 2025 die rechtlichen und steuerrechtlichen Vorbereitungen der Fusion abgeschlossen sind und das Perspektivpapier finalisiert wird. Ab April 2025 soll der formale Fusionsprozess eingeleitet werden. Zielstellung ist die Fusion zum 1. Januar 2026.

Der Jurist Dr. Nils Weiland, der sich auf Fusionen von Vereinen und Verbänden spezialisiert hat, war bei der Mitgliederversammlung digital zugeschaltet. Nach dem Umwandlungsgesetz verschmelzen die Verbände »mit allem, was sie haben«, miteinander, so Weiland. Alle Rechte, Pflichten, Verbindlichkeiten, Beschäftigen, Mitglieder und Vermögensgegenstände der einzelnen Verbände gehen automatisch auf den neuen Verband über. Die beteiligten Vorstände verhandeln als Grundlage zunächst einen Vertrag zur neuen Satzung. Dieser Vertrag soll voraussichtlich im Sommer 2025 unterschrieben werden. Wenn dieser Vertrag beschlossen ist, müssen alle Mitgliederversammlungen der drei Verbände über den Abschluss des Verschmelzungsvertrages entscheiden.

Wenn alle drei LAVen mit einer Dreiviertelmehrheit zustimmen, kann das Vorhaben in das Vereinsregister eingetragen werden, dann werde die Verschmelzung wirksam. »Bestimmte Vorschriften machen es erforderlich, dass die Verschmelzung bis spätestens Ende August zu den Vereinsregistern angemeldet wird«, so Weiland.  Steuerrechtlich wird die Fusion von der Treuhand Hannover geprüft.

Auch wenn bereits viel Arbeit in das Projekt geflossen sei, sollen die Mitglieder dafür abstimmen, was sie für richtig halten, sagte Thomas Olejnik, stellvertretender Vorsitzender des ThaV.

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