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Inhalt und Zeitplan

Zentrale Fragen zur Apothekenreform

Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird an einer Apothekenreform gearbeitet. Im Herbst soll ein erster Entwurf vorliegen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu möglichen Inhalten und einem realistischen Zeitplan.
Alexander Müller
28.07.2025  14:45 Uhr

Wann kommt die Apothekenreform?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will erste Eckpunkte mit zum Deutschen Apothekertag (DAT) bringen, der vom 16. bis 18. September in Düsseldorf stattfindet, und ihre Ideen mit der Apothekerschaft diskutieren.

Sollte der Referentenentwurf noch im September kommen, könnte der weitere Zeitplan so aussehen: Das BMG stimmt sich mit anderen Ministerien und dem Kanzleramt ab und holt Stellungnahmen von Verbänden ein. Wenn der überarbeitete Regierungsentwurf dann schnell vom Kabinett abgesegnet wird, wäre bei Einhaltung der normalen Fristen mit einer ersten Lesung im Bundesrat gegen Ende des Jahres zu rechnen. Die letzte Sitzung der Länderkammer 2025 findet am 19. Dezember statt.

Nach Stellungnahme des Bundesrats und etwaiger Gegenerklärung der Regierung könnte das Gesetz im neuen Jahr in der ersten Lesung des Bundestags in den Ausschuss verwiesen werden. Mit dessen Empfehlungen und eingearbeiteten Änderungen wird das Gesetz dann in 2. und 3. Lesung im Plenum des Bundestags beraten und verabschiedet und erneut dem Bundesrat zugeleitet. Inklusive Ausfertigung, Verkündung und Inkrafttreten ist vermutlich erst im Frühsommer mit einem Apotheken-Reformgesetz zu rechnen.

Warum wird das Honorar nicht sofort erhöht?

Von einer vorgezogenen Erhöhung des Fixums ist nach aktuellem Stand nicht auszugehen. Zwar könnte das Gesundheitsministerium zusammen mit dem Wirtschaftsministerium die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) auch ohne Gesetz anpassen. Doch da dies bislang ausgeblieben ist, dürfte die Erhöhung im Rahmen der geplanten Reform umgesetzt werden. Zudem ist aus Ministeriumskreisen zu vernehmen, dass die Regierung das Apothekenthema nur einmal in dieser Legislatur angehen will – und dann mit einer umfassenden Reform. Mit anderen Worten: Die dringend benötigte Honorarerhöhung dürfte kaum zum Jahreswechsel zu erwarten sein.

Wird das BMG auf das jüngste BGH-Urteil zur Preisbindung reagieren?

Der BGH hat über das Rx-Boni-Verbot gemäß der alten Fassung des § 78 Arzneimittelgesetz entschieden. Der gilt demnach nicht für ausländische Versender. Doch das Boni-Verbot ist zwischenzeitlich ins Sozialgesetzbuch überführt worden. Und das BMG hat auf Nachfrage der PZ wiederholt betont, dass diese Regelung aus Sicht des Ministeriums für alle Marktteilnehmer gilt.

Gegenüber der Funke-Mediengruppe hat Warken außerdem zu Protokoll gegeben, dass sie die aktuellen Rx-Boni der Versender kritisch sieht: »Die Arzneimittelversorgung darf nicht von Rabattversprechen abhängen. Und auch die Apotheken vor Ort dürfen nicht darunter leiden«, so Warken. Die wohnortnahe, persönliche Abgabe von Arzneimitteln müsse weiterhin für alle Patienten sichergestellt bleiben. »Deswegen werde ich alles dafür tun, gleiche Bedingungen zwischen Versandhandel und stationären Apotheken zu erhalten.«

Ist angesichts der GKV-Finanzlage überhaupt mehr Geld drin für die Apotheken?

Ministerin Warken hat an verschiedenen Stellen gesagt, dass sie sich an die Absprachen des Koalitionsvertrags gebunden fühlt. Und dort ist erstaunlich präzise eine Honorarerhöhung für die Apotheken vorgesehen und begründet. Prognose: Hinter diese Aussagen kommt die Ministerin nicht mehr zurück, zumal in der Koalition die Not der Apotheken auch gesehen wird.

Was steht alles im Koalitionsvertrag?

Ist die »Apotheke ohne Apotheker« vom Tisch?

Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wollte bekanntlich, dass Apotheken zeitweise auch von PTA geführt werden können. Doch die FDP hatte sein Gesetz wegen dieses Vorhabens im Kabinett blockiert. Zwar spukt die Grundidee einer Vertretungsregelung dem Vernehmen nach noch durchs BMG, doch zahlreiche Abgeordnete von Union und SPD haben immer wieder betont, dass sie nicht die Axt an das bestehende Apothekensystem legen werden. Wahrscheinlicher ist daher, dass über die Ermöglichung verkürzter Öffnungszeiten nachgedacht wird.

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