Zeitplan für Apothekenreform steht |
Alexander Müller |
17.06.2024 10:06 Uhr |
Der Zeitplan für das Apothekenreformgesetz steht. / Foto: Getty Images/ Hans-Peter Merten
In der vergangenen Woche hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Entwurf zum Apothekenreformgesetzes (ApoRG) vorgelegt. Erneut wurden die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zunächst über die Presse bekannt, was bei den Verbänden, aber auch in den Fraktionen für einigen Unmut sorgte.
Inzwischen wurde der Entwurf offiziell versandt, zusammen mit einer Einladung zur mündlichen Anhörung am 25. Juni. Die beteiligten Verbände, darunter natürlich die ABDA, können bis zum 28. Juni eine Stellungnahme abgeben. Und laut der Kabinettszeitplanung soll das ApoRG am 17. Juli im Bundeskabinett besprochen werden. Ebenfalls auf der Agenda stehen dann das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes sowie die Reform der Notfallversorgung.
Das BMG begründet sein Gesetzesvorhaben damit, dass »die Arzneimittelversorgung in der Fläche mittel- und langfristig weiterhin sichergestellt werden« soll. Der Umbau bei der Vergütung soll demnach »Honoraranreize für Apothekenstandorte in ländlichen Regionen« schaffen und eine »gerechtere Verteilung der Honorare« erreichen.
In der Apothekerschaft besonders kritisch gesehen werden die Pläne des Ministers, den Betrieb von Apotheken auch ohne Approbierte vor Ort zu ermöglichen. Das BMG fasst diese Maßnahmen unter der Überschrift »Flexibilisierung und Entbürokratisierung bei strukturellen Anforderungen« zusammen.
Konkret soll jeder Filialverbund zusätzlich zwei Zweigapotheken mit gesenktem Anforderungsprofil gründen dürfen und der Inhaber die Rolle des Filialleiters mit übernehmen können. PTA sollen allein den Betrieb führen können, wenn ein Approbierter digital zugeschaltet werden kann. Erleichterungen soll es bei den Öffnungszeiten und der Eingliederung ausländischer Fachkräfte geben.
Schließlich sieht der Entwurf laut BMG vor, »das Aufgabenspektrum öffentlicher Apotheken zu erweitern, etwa in Bezug auf die Durchführung bestimmter Impfungen«. Abschließend werden Regelungen zur Verbesserung der Umsetzung der Hilfstaxe sowie zur Gewährung handelsüblicher Skonti und Rabatte im Verhältnis zum Großhandel genannt.