Zehn Tage für die Pflege von Angehörigen |
»Die Pflege naher Angehöriger ist aufgrund der prekären Versorgung im Pflegebereich und des wachsenden Bedarfs für viele Beschäftigte ein großes Problem«, sagte Experte Klengel. Möglichkeiten zur Freistellung fänden sich meist in flächendeckenden Tarifverträgen. So gebe es in der Metall- und Elektroindustrie ein Wahlrecht, um Gehaltsbestandteile in freie Tage für die Pflege von Angehörigen umzuwandeln. Das Thema werde teils auch in Betriebsvereinbarungen geregelt.
Der Anspruch auf kurzzeitige Arbeitszeitbefreiung zur Pflege sei in Deutschland gesetzlich gewährleistet, sagte Klengel. Aber: »Die Rechtslage rund um die Vergütung während dieser Zeit ist juristisch noch nicht vollständig abgesichert.« Ein Vergütungsanspruch dürfte nach vorherrschender Rechtsauffassung genau die zehn Tage umfassen.