Zahnärztliche Besuche mit Kindern werden ab 1. Januar 2026 im »Gelben Heft« dokumentiert. Dort finden Eltern neben den Einträgen U1-U9 nun auch Z1-Z6. / © Adobe Stock/Studio Romantic
Laut einer Meldung des GKV-Spitzenverbandes sollen seit 1. Januar auch die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Z1 bis Z6) bei allen Kindern im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr ins »Gelbe Heft« eingetragen werden. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband versprechen sich davon mehr Übersichtlichkeit und Verbindlichkeit: »Durch die gemeinsame Dokumentation mit den ärztlichen Untersuchungen rücken wir die Zahngesundheit bereits in der frühen Lebensphase noch stärker in den Fokus. Das Gelbe Heft als bei allen Eltern bekanntes und etabliertes Medium ist daher genau der richtige Ort dafür«, so der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Martin Hendges.
Neben den Ergebnissen der neun ärztlichen Untersuchungen (U1-U9) sollen demnach nun auch die Befunde der klinischen Zahnuntersuchung und die Beratung zur Mundhygiene, Ernährung sowie zur Fluorid-Anwendung dokumentiert werden. »Gesunde Milchzähne sind eine wesentliche Voraussetzung für das Kieferwachstum, die Entwicklung des bleibenden Gebisses und die Sprachentwicklung des Kindes«, betont Hendges.
Stefanie Stoff-Ahnis, die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, betont: »Die zahnmedizinische Vorsorge der Kleinen wird damit für alle sichtbarer und kann durch diese Erinnerungshilfe besser umgesetzt werden. Zudem erhalten die Eltern im Gelben Heft zusätzliche Früherkennungsinformationen«. Dies habe demnach auch positive Auswirkungen auf die Gruppenprophylaxe in Schulen und Kitas.