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Wirtschaftsticker - Archiv

03.02.2003  00:00 Uhr

Wirtschaftsticker

AstraZeneca steigert sich

Der britisch-schwedische Pharmakonzern AstraZeneca hat im Geschäftsjahr 2002 seinen Gewinn vor Steuern und Sonderposten von 4,27 auf 4,39 Milliarden US-Dollar gesteigert. Der Umsatz legte von 16,22 auf 17,84 Milliarden US-Dollar zu, teilte der Konzern bei Vorlage seines Jahresergebnisses mit. Trotz der Konkurrenz von Generika wuchs der operative Gewinn vor Sonderposten von 4,16 auf 4,36 Milliarden US-Dollar. Der Gewinn je Aktie (EPS) lag mit 1,64 US-Dollar unter dem Vorjahreswert von 1,65 US-Dollar. dpa

Schröder fordert Preiseinigung

Menschen in der Dritten Welt müssen nach Ansicht von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) rasch mit Medikamenten zu vernünftigen Preisen gegen Massenepidemien wie Aids versorgt werden. Die Bundesregierung und die deutschen Unternehmen seien in dieser Frage zu Zugeständnissen bereit, sagte Schröder nach einem Gespräch mit Mexikos Präsident Vicente Fox in Berlin. Aus „moralischen Gründen“ müssten sich auch Pharma-Unternehmen anderer Länder daran beteiligen. dpa

Pharma-Prozess geplatzt

Der Prozess um Abrechnungsbetrug gegen einen Pharmareferenten und eine Apothekerin vor dem Lüneburger Landgericht ist geplatzt. Grund sei die Krebserkrankung einer Schöffin, teilte das Gericht mit. Damit könne die Hauptverhandlung nicht mehr zügig fortgesetzt werden. Wann der Prozess neu beginnt, steht noch nicht fest. Den Angeklagten wird vorgeworfen, Krankenkassen um 1,6 Millionen Euro betrogen zu haben, indem sie Medikamente auch für bereits gestorbene Patienten abrechneten. dpa

Gründer von privatem Notruf verurteilt

Das Hamburger Landgericht hat am Montag den Gründer des privatärztlichen Notrufs 19242, Tammo Bialas, wegen Betrugs zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der 43 Jahre alte Arzt hatte nach Überzeugung der Richter zwischen 1997 und 2000 in 839 Fällen die Notruf-Einsätze falsch abgerechnet. 26-mal soll zudem die Gesundheit der Patienten gefährdet worden sein. Der vorsitzende Richter sprach in der Urteilsbegründung von einem „durch und durch betrügerischen Verhalten zu Lasten der Patienten“. dpa Top

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